Am 21.10.2004 präsentieren Herrn Wagentrotz als „gerichtsbekannten Gutachter in Sachen Glücksspielwesen“ und veröffentlichen sodann seine Stellungnahme zu §§ 284 ff. StGB, die so haarsträubend falsch ist und derart eklatant der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung widerspricht, dass sie angesichts ihrer Abwegigkeit schlechterdings nur peinlich ist. Ich habe zwar Verständnis dafür, dass Sie Liberalisierungstendenzen des deutschen Glücksspielrechts durchaus offen gegenüber stehen.