Das OLG Koblenz untersagt mit Beschluss vom 16. Oktober 2008 die Internet-Jackpotwerbung der rheinland-pfälzischen Lottogesellschaft wegen Verstoßes gegen den GlüStV.
Das OLG Koblenz untersagt mit Beschluss vom 16. Oktober 2008 die Internet-Jackpotwerbung der rheinland-pfälzischen Lottogesellschaft wegen Verstoßes gegen den GlüStV.
Das LG Oldenburg untersagt Jackpotwerbung im Internet: Erneut wird Lotto Niedersachsen wegen Wettbewerbsverstößen und Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag gerügt.