Spielbank muss Spieler trotz Sperre einen größeren Gewinn auszahlen, wenn sie ihn jahrelang unkontrolliert hat spielen lassen und gegen Vorlage des Personalausweises Gewinne ausgezahlt hat. Ein Spieler klagt gegen eine niedersächsische Spielbank auf Auszahlung seines Gewinns. Gegen ihn liegt eine Sperrmitteilung aus einem anderen Bundesland aus dem Jahre 1989 vor. Dennoch ließ ihn die Spielbank, deren Leiter persönlich mit dem Kläger bekannt ist, jahrelang ungehindert spielen und zahlte auch Gewinne an ihn aus.
