Neuötting – In ganz Deutschland breiten sich illegal betriebene Fungames-Automaten in alarmierender Weise aus. Neben der Gefährdung der Spielerinnen und Spieler stellen diese Geräte auch eine ernste Bedrohung für den Staat und legale Anbieter dar.
Neuötting – In ganz Deutschland breiten sich illegal betriebene Fungames-Automaten in alarmierender Weise aus. Neben der Gefährdung der Spielerinnen und Spieler stellen diese Geräte auch eine ernste Bedrohung für den Staat und legale Anbieter dar.
Neuötting – Am 28. September 2022 findet der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt. Thematische Schwerpunkte sind in diesem Jahr „Kinder aus glücksspielsuchtbelasteten Familien“ und „Glücksspielwerbung“.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29. Mai 2008, Az. V R 7/06 (veröffentlicht am 3. September 2008) entschieden, dass die an Unterhaltungsgeräten mit „Tokenspiel“ erzielten Umsätze weder nach § 4 Nr. 9 Buchstabe b UStG (1999) noch nach Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Richtlinie 77/388/EWG (umsatz-)steuerfrei sind. Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass Tokenspiele kein „Glücksspiel mit Geldeinsatz“ im Sinne dieser Vorschrift darstellen.