Mit Beschluss vom 01.03.2023 (Az. 6 S 1419/22) ändert der VGH Baden-Württemberg eine weitere erstinstanzliche Entscheidung des VG Freiburg (Beschluss v. 21.06.2022 – 4 K 1059/22) ab.
Mit Beschluss vom 01.03.2023 (Az. 6 S 1419/22) ändert der VGH Baden-Württemberg eine weitere erstinstanzliche Entscheidung des VG Freiburg (Beschluss v. 21.06.2022 – 4 K 1059/22) ab.
Mit Beschluss vom 14.02.2023 (Az. 6 S 1431/22) hat der 6. Senat am VGH Baden-Württemberg auf die von der Kanzlei BENESCH & PARTNER und dort federführend von Herrn Rechtsanwalt Königstein geführte Beschwerde den vorhergehenden Beschluss des VG Freiburg vom 21.06.2022 (Az. 4 K 1519/22) abgeändert.
Mit mehreren Hauptsachenentscheidungen hat das VG Freiburg am 09.07.2008 seine Beschlüsse vom 16.04.2008 (siehe www.vewu.com) bestätigt. Nachdem das beklagte Land Baden-Württemberg und Vertreter der staatlichen Lottogesellschaft in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung Gelegenheit hatten, zu der Ausgestaltung des Glückspielmonopols nach dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages Stellung zu nehmen...
In four judgments rendered in main proceedings, the 1st chamber of the Administrative Court of Freiburg (Verwaltungsgericht Freiburg) just recently declared the state sports betting monopoly to be in breach of Community law and revoked prohibition orders issued by the Regional Council of Karlsruhe (decisions of 16 April 2008, file-no. K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06 and 1 K 2052/06). The 3rd chamber of the Administrative Court of Freiburg has now joined this legal opinion in summary proceedings.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteilen vom 16.04.2008 mehreren Klagen privater Wettannahmestellenbetreiber gegen Untersagungsverfügungen der baden-württembergischen Glücksspielaufsicht (Reg.-Präs. Karlsruhe) stattgegeben. In den beiden von der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren waren Wettannahmestellenbetreiber betroffen, die an Veranstalter im EU-Ausland vermitteln (Tipico Ltd, Happybet Sportwettten GmbH).
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auf die mündliche Verhandlung vom 16.04.2008 in mehreren Hauptsacheverfahren, darunter auch einem von der Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren entschieden, dass die Sportwettvermittlung aus Baden-Württemberg an ein lizensiertes Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig ist, wobei die diesbezügliche Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben worden ist. Die schriftlichen Gründe liegen derzeit noch nicht vor.
Auch das Verwaltungsgericht Freiburg hat nunmehr seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenbetreiber geändert. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 16.04.2008 in einem von Herrn Rechtsanwalt Dieter Pawlik, Karlsruhe, geführten Verfahren eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat somit als sechstes Gericht seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenbetreiber geändert.
Das Verwaltungsgericht hat in mehreren Beschlüssen vom 19.7.2006 über Anträge entschieden, mit denen sich verschiedene Vermittler von Sportwetten gegen die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungsverfügungen der Städte Freiburg bzw. Lörrach gewandt hatten. Das Verwaltungsgericht hat die Anträge - im Wesentlichen aus folgenden Erwägungen - abgelehnt:
Spiele mit Mehrwertdienste-Nummern (0137, Premium SMS), allen voran TV-Gewinnspiele, erfreuen sich sowohl bei den privaten als auch bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten zunehmender Beliebtheit. Dabei ist die rechtliche Problematik dieser Spiele nach wie vor weitestgehend ungeklärt. Nun hat das LG Freiburg ein wenig Licht in die Dunkelheit gebracht und entschieden, dass "Deutschlands 1. Quizsender", 9 Live, kein Glücksspiel iSd. veranstalte.