Beschränkungen und Verbote im Bereich der Sportwetten und des Glücksspiels sind an den Grundfreiheiten zu messen. Der Gerichtshof bestätigte nun mit klaren Worten die Systematik des EU-Rechts...
Beschränkungen und Verbote im Bereich der Sportwetten und des Glücksspiels sind an den Grundfreiheiten zu messen. Der Gerichtshof bestätigte nun mit klaren Worten die Systematik des EU-Rechts...
Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 3. Januar 2017 – Sporting Odds Limited/Nemzeti Adó és Vámhivatal Központi Irányítása (Rechtssache C-3/17).
Seit langem steht das Amtsgericht Sonthofen im Fokus der Glücksspiel- und Sportwettenunternehmen, argwöhnisch beäugt von denjenigen deutschen Behörden oder Gerichten, die eine Entscheidung des EuGH gerne vermieden hätten, weil ihnen – möglicherweise – der Rock näher ist als das Recht.
„Im Namen des Volkes, es ergeht folgendes Urteil: Die Bundesländer werden verurteilt, der Tipico Ltd. eine Konzession für Sportwetten mit siebenjähriger Gültigkeit ab Verkündung zu erteilen.“ Das hat Wucht. Die Vorsitzende bestätigt das Recht.
Berlin, 18. März 2016: In dem aufsehenerregenden Fall des von der deutschen Justiz 2013 in Auslieferungshaft genommenen italienischen Top-Managers Romano Pisciotti hat sich eine spektakuläre Wende ergeben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in einem seiner wichtigsten Kernstücke, nämlich im Bereich der Sportwetten, nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Das seit Jahren laufende Konzessionsverfahren für Sportwetten wird damit endgültig hinfällig.
Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Ince (Rs. C 336-14) erklärt Marion Caspers-Merk, Geschäftsführerin der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg: „Glücksspiel ist kein Gut wie jedes andere, sondern mit speziellen Gefahren verbunden.
Das in Sachen Ince erwartete Urteil lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der Gerichtshof erklärt sich zum strafrechtlichen Umgang der deutschen Rechtslage für Sportwetten. Für die gesamte rechtliche Entwicklung der letzten fünf Jahre führen seine Aussagen zur Unanwendbarkeit des Verbots des Angebotes ohne Erlaubnis.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) mit klaren Worten entschieden, dass die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Damit ist nicht nur das seit vier Jahren ergebnislos laufende Sportwettenkonzessionsverfahren hinfällig, sondern die gesamte gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland reformbedürftig.
Hamburg, 22.10.2015 – Die deutsche Glücksspielgesetzgebung gerät immer mehr unter Druck. In Luxemburg hat heute der Generalanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge in einem weiteren deutschen Verfahren vorgelegt (Rechtssache Ince, C-336/14).
In dem Vorlageverfahren Ince (Rs. C-336/14), die der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 10. Juni 2015 verhandelt hatte, hat der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar am 22. Oktober 2015 seine Schlussanträge vorgelegt. Eine Entscheidung des EuGH ist noch im laufenden Jahr, spätestens Anfang des kommenden Jahres, zu erwarten. Der Gerichtshof folgt dabei in mehr als ¾ der Fälle den Schlussanträgen.
Die Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar zu der Rechtssache Ince (C-336/14), einer Vorlage aus Deutschland, ist vom 17. September 2014 auf den 22. Oktober 2015 verschoben worden. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte dieses Verfahren am 10. Juni 2015 verhandelt, siehe den...