Wie wir in der letzten Ausgabe der Betting-Law-News berichteten, wurden eine Vielzahl von Beschwerden gegen Deutschland sowie gegen andere Mitgliedsstaaten der EU eingereicht, mit denen die Verletzung des EU-Rechts geltend gemacht wird. Die EU-Kommission ist im Vorverfahren nach Art. 226 EGV für die geltend gemachten Vertragsverstöße durch Mitgliedsstaaten zuständig. Deshalb wurde das Thema „Sportwetten/Glücksspiel-Beschwerden“ im Rahmen der "Sitzung der Kommission zu Vertragsverletzungen" im Frühsommer angesprochen.