Der Ende 2021 erschienene Kommentar zum neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 richtet sich als „Amtskommentar“ an alle mit dem Glücksspielrecht betrauten Berater, Ministeriumsmitarbeiter und Forschende.
Der Ende 2021 erschienene Kommentar zum neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 richtet sich als „Amtskommentar“ an alle mit dem Glücksspielrecht betrauten Berater, Ministeriumsmitarbeiter und Forschende.
2015 stellte die EU-Kommission fest, dass die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen in Deutschland als gescheitert betrachtet werden muss. Der Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags ist geprägt von Inkohärenz, Defiziten im Verbraucher-, Jugend- und Datenschutz, Wettbewerbsverzerrungen und rechtlichen Unsicherheiten für Verbraucher, Unternehmer und Mitarbeiter.