Das Verwaltungsgericht Aachen hat in mehreren durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren mit Beschlüssen vom 17. Juni 2011 (Az. 6 L 495/10 u.a.) die aufschiebende Wirkung der anhängigen Klagen gegen die behördlichen Untersagungsverfügungen angeordnet. Das Gericht geht in den Eilverfahren von einer voraussichtlichen Rechtswidrigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügungen aus.