VGH Baden-Württemberg erklärt Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig: Erste Musterverfahren geben Unternehmen Hoffnung – doch betroffene Betriebe müssen weiterhin individuell Widerspruch einlegen.
VGH Baden-Württemberg erklärt Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig: Erste Musterverfahren geben Unternehmen Hoffnung – doch betroffene Betriebe müssen weiterhin individuell Widerspruch einlegen.