Das Bundesgericht bestätigt die gegenüber drei ausländischen Anbieterinnen von Online-Geldspielen verhängten Netzsperren. Sie können aus der Wirtschaftsfreiheit nichts für sich ableiten.
Das Bundesgericht bestätigt die gegenüber drei ausländischen Anbieterinnen von Online-Geldspielen verhängten Netzsperren. Sie können aus der Wirtschaftsfreiheit nichts für sich ableiten.
Bern, 01.03.2010 - Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) untersagte im Dezember 2006 den Betrieb von Geldspielautomaten des Typs "Tactilo". Die Lotteriegesellschaften und die Kantone fochten diese Verfügung an. Das Bundesverwaltungsgericht hiess deren Beschwerden im Januar 2010 gut und hob die Verfügung der ESBK auf. Gegen diesen Entscheid führt die ESBK nun Beschwerde beim Bundesgericht.