Das Amtsgericht Biberach hat es mit Beschluss vom 31.05.06 (AZ: 6 Ds 36 Js 24179/04) abgelehnt, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung einer Anklage der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 284 StGB zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte einen Vermittler der Firma Tipico angeklagt.