
Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom gestrigen Tage in der Rechtssache 5 L 1453/14. WI die unionsrechtlichen Defizite des auf dem GlüÄndStV beruhenden Konzessionsverfahrens in Bestätigung seines Beschlusses vom 16.4.2015 (5 L 1448/14. WI) erneut dezidiert aufgezeigt hat, wird kein aufrechter Staatsdiener auf den Gedanken kommen…
Mehrere Spielhallenbetreiber klagen gegen eine von der Stadt Augsburg erlassene Sperr-zeitverordnung, durch die die Sperrzeit in Spielhallen auf den Zeitraum von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr verlängert wird
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil des 22. Senats vom 10.07.2006 (Az. 22 BV 05.457) entschieden, dass es weiterhin untersagt werden kann, ohne eine behördliche Erlaubnis Sportwetten entgegen zu nehmen und an eine in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat ansässige Firma weiter zu leiten. Außerdem hat der Bayerische VGH klargestellt, dass die Behörden nicht verpflichtet sind, eine Erlaubnis zur Entgegen-nahme und Weiterleitung von Sportwetten zu erteilen.
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