In der noch nicht veröffentlichten Entscheidung zu 1 Ob 176/22x hat der Oberste Gerichtshof ("OGH") der außerordentlichen Revision des Klägers nicht Folge gegeben.
In der noch nicht veröffentlichten Entscheidung zu 1 Ob 176/22x hat der Oberste Gerichtshof ("OGH") der außerordentlichen Revision des Klägers nicht Folge gegeben.
Das Oberlandesgericht Graz ("Berufungsgericht") hat in zweiter Instanz entschieden, dass kein Rückforderungsanspruch aus Verlusten bei Online-Wetten eines Wettkunden aus der Steiermark gegenüber einem Wettunternehmen mit Sitz in der EU ("beklagte Partei") besteht.
in Jahr und einen Tag nachdem der Europäische Gerichtshof ("EuGH") sein Urteil im portugiesischen Fall C-42/07, Liga Portuguesa veröffentlicht hat und nur einen Tag nach Veröffentlichung der drei Urteile in den deutschen Fällen aus dem Glücksspielsektor (C-316/07 et al, Markus Stoß et al, C-46/08, Carmen Media und C-409/06, Winner Wetten), hat der EuGH am 9. September 2010 seine Vorabentscheidung im österreichischen Fall C-64/08, Engelmann bekanntgegeben.