Das Landgericht Stade hat einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stade vom 23.05.2008 aufgehoben, mit welchem eine Hausdurchsuchung wegen Verdachtes des Verstoßes gegen § 284 StGB angeordnet worden war. Tatzeitraum war die Zeit zwischen dem 22.10.2007 bis zum Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Das Landgericht Stade hat diesen Beschluss nunmehr aufgehoben, festgestellt, dass die erfolgte Durchsuchung rechtswidrig war, der Staatsanwaltschaft aufgegeben...