Das Amtsgericht Landsberg am Lech hat mit Beschluss vom 18.02.2009 ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 27.10.2004 aufgehoben, nach welchem der damalige Angeklagte wegen der grenzüberschreitenden Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher nach § 284 StGB verurteilt worden ist. Nunmehr hat das AG Landsberg am Lech das Verfahren wieder aufgenommen und durch Beschluss vom 18.02.2009 den Angeklagten freigesprochen.