In einem durch Herrn Rechtsanwalt Guido Bongers geführten Gefahren hat das Amtsgericht Duisburg einen Sportwettvermittler, der Sportwetten an das internationale tätige und in Malta lizensierte Unternehmen Cashpoint (Malta) Ltd. vermittelt hatte, vom Tatvorwurf des § 284 StGB freigesprochen. Der betroffene Sportwettvermittler war durch die Staatsanwaltschaft Duisburg angeklagt worden, ohne behördliche Erlaubnis Einrichtungen zur öffentlichen Veranstaltung eines Glücksspiels bereitgestellt zu haben.