Das Landgericht München I verurteilte Intertops und deren Geschäftsführer zur Unterlassung und zum Schadensersatz. Das Urteil vom 21.09.2004 (Az. 33 O 10180/03) nimmt zu einer Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von im europäischen Ausland ansässigen Sportwettanbietern Stellung, die ihre Angebote auf den deutschen Markt und das deutsche Hoheitsgebiet ausrichten. Das Gericht bestätigt im Ergebnis (mit dem BGH, Urteil vom 01.04.2004, Az. I ZR 317/01 - Schöner Wetten), dass Sportwetten in Deutschland nur von...
