Das OLG Hamburg hatte darüber zu entscheiden, ob die Inhaber der Marke "LOTTO" diese rechtserhaltend verwendet hat. Gemäß § 26 MarkenG muss eine eingetragene Marke grundsätzlich innerhalb eines gewissenen Zeitraums benutzt werden, andernfalls wird sie auf Antrag gelöscht. Die Klägerin war der Auffassung, dass die Beklagten die Marke in jedem Fall nicht für die Bereiche Sachmittel zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, nämlich Chipkarten und Magnetkarten;.....

Dienstag, schon zeitig morgens, war alles bereit, die Schlacht um mehr als USD 1,3 Millionen für den Sieger, einer Eintrittskarte zum Finale der WPT und das begehrte Bracelet fortzusetzen. Der durchschnittliche Stack entsprach USD 1,2 Millionen. Die Blinds begannen mit 10.000/20.000 mit einer Ante von 2.000. Um exakt 08:10 Uhr wurde die erste Hand gespielt. Mike Higgins saß am Button und erhöhte auf USD 65.000. Am Big Blind saß Aurangzeb Sheikh.