Wenn die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin tagen, werden Sie vermutlich nicht an den aktuellen Beschlüssen deutscher Verwaltungsgerichte vorbei kommen, so die Hoffnung von Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer. Erneut hat das Verwaltungsgericht Minden in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Wettunternehmens gegen eine Schließungsverfügung wiederhergestellt.