Das Zürcher Bezirksgericht hat am Dienstag einen deutschen Dienstleistungsbetrieb vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz freigesprochen. Das Gericht hob damit ein Urteil des Zürcher Statthalteramtes gegen TV-Glücksspiele auf. Wegen des Verdachts auf Verstösse gegen das Lotteriegesetz hatte der Kanton Zürich Anfang 2005 Strafanzeige gegen mehrere TV-Sender, darunter Sat1 Schweiz, Kabel 1 und DSF (Deutsches Sportfernsehen), beim Zürcher Statthalter eingereicht.
