Der von der Ministerpräsidenten-Konferenz am 13. Dezember 2006 beschlossene Entwurf des Lotteriestaatsvertrages steht im Widerspruch zum Grundgesetz und bestehendem Europarecht - das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Betrachtung stellen die Experten das Staatsmonopol zur Regulierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen in Frage.