Mit einer telefonischen Hotline versucht das niedersächsische Sozialministerium, alle offenen Fragen zum neuen Gesetz zu beantworten. Die Hannoversche Allgemeine vom 2.8.2007 berichtete, dass nach Auskunft des ständigen Sozialministeriums das Rauchverbot in Spielhallen nur dann gilt, wenn dort Getränke zum Kauf angeboten werden.