In dem Verfahren gegen den illegalen Sportwettenanbieter „bwin e. K.“ aus dem sächsischen Neugersdorf hat heute der Prozessbevollmächtigte des zuständigen Regierungspräsidiums Chemnitz gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden (VG DD) vom 17.10.2006 Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt.