WestLotto legt Berufung beim Oberlandesgericht ein. Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Urteil seine einstweilige Verfügung vom 10. März 2011, wonach WestLotto nicht zulassen darf, dass Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen. Damit wies das Gericht den Widerspruch von WestLotto gegen diese Entscheidung zurück.