Die belgische Aufsichtsbehörde hat nun den Einsatz dieses Systems auf stationäre Buchmacher erweitert. So kann sich ein Spieler nicht nur in einem Sportwettenbüro in das Register eintragen lassen, die Betreiber sind nun auch verpflichtet die Identität des Kunden festzustellen und mit dem Selbstausschlussregister abzugleichen.
Bisher waren nur landgestützte Kasinos, Spielhallen und Online-Glücksspielplattformen verpflichtet EPIS zu nutzen und Ihren Kunden eine freiwillige Eintragung anzubieten. Mit einer Erweiterung des Systems auf lokale Sportwettenbüros möchte die Glücksspielkommission den Spielerschutz noch einmal entscheidend verbessern.
Tom De Clerq, Präsident des Betreiberverbandes Bago ergänzte: "Immer mehr Anbieter setzen auf Algorithmen und künstliche Intelligenz um problematisches Spielverhalten zu erkennen und den Spielern Hilfe anzubieten, einschließlich der Empfehlung sich in EPIS eintragen zu lassen. Wenn wir Spielsucht wirksam bekämpfen wollen ist ein spielformenübergreifendes Sperrsystem der richtige Weg."