Gewerbliche Unterhaltungs Automatenwirtschaft: Klare Absage an das illegale Spiel!

Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Sie erteilt dem illegalen Spiel eine klare Absage! Der Spielerschutz wurde und wird in gewerblich betriebenen Spielstätten groß geschrieben!

Bereits vor ca. 15 Jahren haben die Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft die Aktion „Roter Brief“ ins Leben gerufen. Durch dieses Instrument der Selbstordnung wird Hinweisen auf illegales Spiel nachgegangen. Verstöße werden mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt.

Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft kann nicht nachvollziehen, dass die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA) und das wesentlich von den Spielbanken finanzierte Institut für Spielforschung an der Universität Hohenheim auf unsachliche Weise versuchen, der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft immer wieder den „schwarzen Peter“ zuzuschieben.

Richtig ist:

  1. Seit Beginn der 50er Jahre arbeitet die Unterhaltungsautomatenwirtschaft auf gesicherter gesetzlicher Grundlage. In Spielstätten sowie in Gaststätten werden seitdem Geldspielgeräte gewerblich betrieben. In den staatlichen Spielbanken werden Automaten erst seit der zweiten Hälfte der 70er Jahre aufgestellt; aber mittlerweile werden dort ca. 75 % aller Umsätze mit Slotmachines erwirtschaftet. Im Unterschied zur gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft unterliegen allerdings die Automaten in den Spielbanken keinerlei Beschränkungen. Spieler können in den Spielbanken durch Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit „Haus und Hof“ verlieren.
  2. Am 1. Januar 2006 ist die 5. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung in Kraft getreten. Es hat einige Monate gedauert, bis die Vorschriften der neuen Spielverordnung in aller Breite gegriffen haben; jedoch zeigen zwei Feldstudien, die vom Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V., Jürgen Trümper, seitdem durchgeführt worden sind: Die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten und die Selbstordnung der Branche funktioniert. Die Spielverordnung ist zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt.
  3. Seit mehreren Jahren fordern die Organisationen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft ein konsequentes Vorgehen der Behörden gegen illegales Spiel, z.B. in Teestuben, Wettbüros oder in sog. Kulturvereinen. Hier bestehen erhebliche Vollzugsdefizite.
  4. Um Hilfestellung zu leisten, richtet die Unterhaltungsautomatenwirtschaft, insbesondere für Mitarbeiter von Ordnungs- und Gewerbeämtern sowie von Polizeibehörden, Informationsveranstaltungen aus. Dies in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsministerien der Länder, so in Berlin, Saarland, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Die letzte Veranstaltung hat im Oktober 2008 in Niedersachsen stattgefunden, für dieses Jahr folgen noch Hessen und NRW.
  5. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit, hat im Juli 2008 das Ergebnis einer Umfrage unter 10.001 Bundesbürgern vorgelegt. Das eindeutige Ergebnis lautet: Der Spielerschutz in Deutschland funktioniert. Mehr als 99 % aller Spieler spielen ohne Probleme. Mit knapp 0,2 % krankhafter Spieler rangiert Deutschland am untersten Ende des in Europa festgestellten Spektrums (0,2 bis 2 %).
  6. Im Übrigen steht fest: Das Risiko, an Slotmachines ein pathologisches bzw. krankhaftes Spielverhalten zu entwickeln, ist nach Untersuchungen im Auftrag der BzgA rechnerisch pro Gerät um 8,8-mal höher, als das Risiko an gewerblichen Geldspielgeräten.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Spielbanken mit der Argumentationshilfe des vermeintlichen Verbraucherschutzes gestützt auf pseudowissenschaftliche Untersuchungen, aber erkennbar aus rein wirtschaftlichen Interessen – geschützt durch das Glücksspielmonopol der Länder – gegen die Unterhaltungsautomatenwirtschaft derart unsachlich agitieren.