Zu unserem Antrag zur Prävention gegen Glücksspielsucht erklärt Dr. Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:
Etwa 250.000 Menschen in Deutschland sind spielsüchtig. Sie sind durch ihre Sucht in der Regel hoch verschuldet. Häufig verlieren sie ihre Wohnung oder ihren Arbeitsplatz. Ein großer Teil der Abhängigen ist suizidgefährdet. Die Familien vieler Süchtiger zerbrechen an diesen Belastungen. 80 Prozent der Spielsüchtigen sind durch Spielautomaten erkrankt, die in ganz Deutschland in großer Zahl in Kneipen und Spielhallen stehen. Für diese Geräte ist – im Gegensatz zu anderen Glücksspielen – der Bund zuständig.
In unserem Antrag (BT-Drs. 16/10878) fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Sie muss die Geschwindigkeit der Spiele verringern und hohe finanzielle Verluste ebenso wie Spielanreize und Manipulationsmöglichkeiten unmöglich machen. Zudem sollten die Geräte zukünftig nicht mehr in Gaststätten aufgestellt werden dürfen, weil hier Zugangskontrollen für Jugendliche und gesperrte Spieler nicht möglich sind.
Die Bundesregierung ist von hübschen Tagungen abgesehen bei der Prävention gegen Glücksspielsucht bislang weitgehend tatenlos geblieben. Zwar wurde 2006 die Spielverordnung geändert. Diese war aber eher wie ein Geschenk an die Spielautomatenbranche.
Der Spielautomatenbranche ist es augenscheinlich bislang gelungen, unangenehme Debatten über die gesellschaftlichen Folgen der von ihr angebotenen Produkte zu verhindern und die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Spielautoamten in ihrem Sinne zu beeinflussen.