In staatlicher Hand: Glücksspiel und Spielsucht

Glücksspiel-Symposium an der Universität Hohenheim

Vorbei sollen sie sein, die Zeiten, in denen sich in bestimmten Straßen die Wettbüros aneinander reihten: Seit Jahresbeginn gilt der neue Staatsvertrag Glücksspiel, der die Spielsucht wirksam bekämpfen soll und nur staatlichen Stellen erlaubt, Glücksspiele anzubieten. Doch was steckt wirklich hinter dem Zocker-Monopol und welche Chance hat die Prozess-Lawine, die Juristen bereits anrollen sehen? Die Forschungsstelle „Glücksspiel“ der Universität Hohenheim analysiert mit ihrem Symposium die aktuellen Streitfragen und beleuchtet mit Glücksspiel-Experten Staatsvertrag und Spieltrieb.

Aus für private Anbieter – reduzierte Werbung und Zahl der Annahmestellen – Internetverbot für Glücksspiel – Ausschluss von Minderjährigen – … mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will der neue Staatsvertrag Glücksspiel die Spielsucht eindämmen. Dazu gehören auch Kontrollen und Sperren von Spielern. Die Werbung für Glücksspiel im Fernsehen, Internet und per Telefon wird verboten. Bislang millionenschwere Jackpots sollen begrenzt werden, um weniger zum Tippen anzuspornen.

Doch gegen die Pläne regt sich bereits juristischer Widerstand. „Beim Glücksspiel geht es um einen Milliardenmarkt, der sich rasant entwickelt“, erklärt Prof. Dr. Tilman Becker, Geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim. Ursache des Staatsvertrags war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor zwei Jahren, das dem Gesetzgeber zwei Möglichkeiten geöffnet hat: staatliches Monopol oder liberalisierter Markt.

Durch den neuen Staatsvertrag soll nun der Zustand wiederhergestellt werden, bei dem nur staatliche Stellen Glücksspiele anbieten dürfen. Gleichzeitig verordneten die Verfassungsrichter den Anbietern massive Auflagen, um die Spielsucht zu bekämpfen.

„Selbst staatliche Wettanbieter befürchten nun, dass die Einnahmen zurückgehen, durch die die Bundesländer bislang Kultur und Breitensport förderten. Gleichzeitig bedeutet der Staatsvertrag neue Kontrollen, bei denen sogar Banken und Internetanbieter mitwirken sollen“, erläutert Prof. Dr. Becker. „Mit unserem Symposium wollen wir nicht nur Klarheit über die neuesten Entwicklungen und Beschlüsse, sondern auch über die Spielsucht bringen.“

Aus dem Programm

Zunächst startet das Symposium mit einem Vortragsmix über die aktuelle rechtliche Situation, den Durchführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer, die Sichtweise der Lotto-Toto-Gesellschaften und dem Glücksspiel im Internet. Highlight des ersten Symposiumtages ist die am Nachmittag vorgesehene Diskussionsrunde mit den Geschäftsführern verschiedener Lotterien und Unternehmen, die vom Glücksspielstaatsvertrag direkt betroffen sind.

Die Spielsucht ist Inhalt des zweiten Symposiumstages und lässt Mediziner zu Wort kommen, die über süchtiges Verhalten aus medizinischer Sicht referieren werden. Danach schließt sich eine weitere Diskussionsrunde an.