Pokerturnier – weiterer Freispruch trotz „Rebuy“

Rechtsanwalt<br>Ewald ZachmannNach dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Urteil vom 27.08.2007) hat nun auch das Amtsgericht Baden-Baden am 21.01.2008 (5 Cs 304 Js 3021/07) den Veranstalter eines Pokerturniers trotz „Rebuy“ freigesprochen. Die Turniere in Baden-Baden und Olching (Landkreis Fürstenfeldbruck) sollten zeitgleich vom 2.2. bis 25.03.2007 stattfinden. Die Sieger der Qualifikationsturniere sollten am 30.03.2007 in Baden-Baden um einen gesponserten PKW spielen. Das Turnier in Olching wurde von der Gemeinde nach dem ersten Tag untersagt. In Baden-Baden wurde durchgespielt. Die Veranstalter wurden wegen verbotenen Glückspiels angeklagt.

Die Staatsanwaltschaften legten den Veranstaltern zu Last, dass sie den Rückkauf von Spielern in das Turnier zugelassen hätten, was nach einem Rundschreiben der Innenminister der Länder aus einer genehmigungsfreien Veranstaltung ein verbotenes Glückspiel mache. Jeder Spieler zahlte zu Beginn des als sit-and-go organsierten Turniers ein Entgelt von € 15,00, was auch von den Innenministern als unschädlich angesehen wird, wenn – wie hier – um gesponserte Sachpreise gespielt werde. Einige Spieler hatten das Entgelt erneut bezahlt, um an anderen Tischen weiterspielen zu können, was – so die Innenminister – aus einer straffreien Fun-Veranstaltung ein verbotenes Glücksspiel machen soll.

Rechtsanwalt Ewald Zachmann widersprach dieser Meinung und bezog sich auf ein Urteil des BGH aus 1986, wonach es einzig darauf ankomme, ob um einen Einsatz gespielt werde, also der Gewinn aus den Einsätzen der Spieler finanziert wird. Hier diente das Entgelt jedoch nur den Kosten der Veranstaltung, die Gewinne wurden gesponsert. Nach dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck schloss sich nun auch das Amtsgericht Baden-Baden dieser Meinung an und sprach den Veranstalter aus Rechtsgründen frei. Die Ansicht der Innenminister ist nicht mehr länger haltbar.

Rechtsanwalt
Ewald Zachmann

Rechtsanwälte Zachmann Partner
Fritzstr. 2
82140 Olching
08142/284730
Fax: 08142/ 28473-10
www.ra-zachmann.de