4. Symposium zum Glücksspielrecht in Berlin: Lösungswege nach dem Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV)

Berlin, 13.10.2016 – Am 6. Oktober 2016 fand in Berlin in der symbolträchtigen historischen „Hörsaal-Ruine“ der Charité das 4. Symposium zum Glücksspielrecht statt. Über 70 Vertreter aus Politik, Industrie, Rechts- und Steuerberatung und der Wissenschaft diskutierten über die politische, rechtliche und ökonomische Einordnung aktueller Fragen und Herausforderungen der Regulierung von Glücks-, Geld- und Gewinnspielen.

Einig waren sich die Teilnehmer im Ausgangspunkt, dass der GlüStV in der aktuellen Fassung gescheitert ist, weil er mit zentralen Vorgaben des Verfassungs- und Unionsrechts unvereinbar ist. Eine Befriedung der Rechtslage und eine Legalisierung des bestehenden Schwarz- und Graumarkts sind unter dem gegenwärtigen Regulierungsansatz nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund diskutierten die Teilnehmer die zentralen Fragen einer zukunftsfähigen Neuausrichtung des Glücks- und Gewinnspielrechts in Deutschland:

Nach einer Begrüßung durch Rechtsanwalt Michael Schmittmann (Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf) befassten sich die Diskussionen im ersten Themenblock unter der Leitung von Sebastian Frevel (Advicepartners GmbH, Berlin) mit dem Desaster der gescheiterten Sportwettenkonzessionserteilung und dem Zugriff des Bundes- und Landesrechts auf den deutschen Glücksspielmarkt.

  • Professor Dr. Martin Nolte (Institut für Sportrecht, Deutsche Sporthochschule Köln) sprach zum aktuellen Stand der deutschen Glücksspielregulierung aus der Perspektive des Sports.
  • Es folgten weitere Keynotes von Minister a.D. Jörg Bode (stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag) und
  • Mathias Dahms (Deutscher Sportwettenverband (DSWV))

zum aktuellen Stand der Glücksspielgesetzgebung in Deutschland.

Im zweiten Themenblock diskutierten die Teilnehmer unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer (Hengeler Mueller, Düsseldorf) Fragen der Ökonomie, des Rechts und der Besteuerung von Glücksspiel- und Sportwettangeboten jenseits der staatlichen Monopole:

  • Stellvertretend für Professor Dr. Dr. Franz W. Peren (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg) referierte Rechtsanwältin Dr. Susanne Koch (Hengeler Mueller, Düsseldorf) zur quantitativen Bemessung von regulierten und nicht regulierten Glücks- und Gewinnspielangeboten im deutschen Markt.
  • Es folgte ein Vortrag von Rechtsanwalt Professor Dr. Clemens Weidemann (Gleiss Lutz, Stuttgart) zu Konsequenz und Scheinheiligkeit im Landesspielhallenrecht.
  • Anschließend gab Rechtsanwalt Dr. Henrik Bremer (Bremer Heller Rechtsanwälte, Hamburg) einen Überblick zur deutschen Glücksspiel- und Wettbesteuerung im internationalen Steuerrechtsvergleich.

Die Vorträge im dritten Themenblock befassten sich unter der Leitung von Rechtsanwalt Michael Schmittmann mit der Glücksspielwerbung in Radio, Fernsehen und Multimedia-Formaten. Dr. Mathias Kirschenhofer (Sport1 Media GmbH, München) und Joachim Becker (Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), Kassel) referierten gemeinsam zur Praxis der Dualität von Werberichtlinien nach dem GlüStV und dem Landesmedienrecht.

Im bewährten Format des Symposiums boten die Vorträge und Diskussionsrunden den Teilnehmern wieder die Möglichkeit zum offenen, fachübergreifenden und kontroversen Austausch. Letztlich konnten die Teilnehmer festhalten, dass die Länder den GlüStV grundlegend überarbeiten müssen, um die Rechtslage in Deutschland endlich an verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben anzupassen und Rechtssicherheit für Anbieter, Verbraucher, Medien und den Sport zu schaffen.

Die Beiträge der Referenten und Zusammenfassungen der anschließenden Diskussionen werden in einem demnächst erscheinenden Tagungsband im Verlag Medien und Recht veröffentlicht.