Lotto informiert: „Sechs Richtige“ am Wochenende im Raum Aachen getippt

12-Mio.-€-Gewinn vom letzten Mittwoch geht an sechsköpfige Tippgemeinschaft aus Ostwestfalen

Münster, den 2. August 2010 – In der letzten Lotto-Ziehung des Monats Juli haben drei Spielteilnehmer „Sechs Richtige“ (22-24-25-34-46-49) getippt. Einer von ihnen, der seinen Spielauftrag in Sachsen-Anhalt abgegeben hat, verfügte auch über die korrekte Superzahl 7 der Ziehung vom 31.07.2010. Die beiden übrigen Lotto-Sechser gehen nach Bayern und Nordrhein-Westfalen. Der Gewinner aus Sachsen-Anhalt erhält in der Gewinnklasse 1 rund 2,4 Millionen Euro. Die beiden Gewinner mit „Sechs Richtigen ohne Superzahl“ teilen sich die Gewinnklasse 2. Jeder erhält rund 978.000 Euro. Der Gewinner aus Nordrhein-Westfalen hat seinen Spielauftrag im Raum Aachen abgegeben. Er hatte einen Normaltipp mit 12 Lotto-Feldern und den Zusatzlotterien für 12,10 Euro gespielt. Bislang hat sich der Gewinner noch nicht gemeldet.

Geklärt werden konnte zwischenzeitlich hingegen, wer hinter dem Erfolgstipp steckt, der am vergangenen Mittwoch, dem 28. Juli, per Quicktipp knapp 12 Millionen Euro gewann. Es handelt sich um eine sechsköpfige Tippgemeinschaft aus dem Raum Ostwestfalen, deren Mitglieder sich die Gewinnsumme teilen werden. Jeder wird knapp zwei Millionen Euro erhalten. Die gesamte Spielgemeinschaft traf sich am vergangenen Samstag zu einem Gespräch mit dem WestLotto-Gewinnerbetreuer. Es ging bei diesem Treffen um grundsätzliche Fragen des Umgangs mit einem so hohen Gewinn und um die Besprechung der weiteren Abwicklung. Konkrete individuelle Pläne zur Verwendung des Geldes wurden bei dieser Gelegenheit – drei Tage nach dem großen Ereignis – noch nicht geäußert. Mehrere Mitglieder der Tippgemeinschaft meinten jedoch, im bevorstehenden Urlaub am Strand in Ruhe über die Verwendung des Gewinns nachdenken zu wollen. Nach dem Gespräch wurde der Gewinn des Jackpots mit einer Flasche alkoholfreiem Sekt begossen. Nähere Details zur Zusammensetzung der Spielgemeinschaft sollen auf ausdrücklichen Wunsch der Gewinner nicht mitgeteilt werden.