insic Update: LUGAS Zentraldatei / Limitdatei des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems

Mit der Artikelserie „insic Update“ stellen wir Ihnen einen vollständigen Überblick über die benötigte Software zur Umsetzung der Compliance Anforderungen unter deutscher und europäischer Regulierung zur Verfügung.

Alle Artikel dieser Serie finden Sie auf unserer mehrsprachigen Übersichtsseite.

Limitdatei des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS)

Das staatliche "Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem" (LUGAS) mit der Zentraldatei zur Kontrolle der Limitierung von Einzahlungen (Limitdatei) ist im GlüStV geregelt. Diese dient mit der Begrenzung der Spieleinsätze über die Verhinderung von übermäßigem Spiel dem Spielerschutz. Zudem ermöglicht es die Steuerung und Überwachung der Glücksspielanbieter.

Diese zentrale Datenbank erfasst für jeden Spielteilnehmer alle Einzahlungen sowie deren monatliche Summe anbieterübergreifend. Überschreitet ein Spieler die monatliche Einzahlungsgrenze von 1.000 €, wird die Einzahlung durch die Limitdatei nicht zugelassen. Bis zum Ablauf des Monats sind keine weiteren Einzahlungen auf lizensierten deutschen Glückspiel-Plattformen mehr möglich.

Ein vom Spielteilnehmer selbst herabgesetztes Limit wird jederzeit sofort wirksam. Eine Limiterhöhung ist nach sieben Tagen aktiv. Die Erhöhung des Einzahlungslimits auf über 1.000 € ist nach einer Bonitätsprüfung durch den Anbieter möglich.

Bei jeder Einzahlung werden Daten zur Einzahlungshöhe, sowie der Spieler-ID an LUGAS übertragen. Die LUGAS Limitdatei bestätigt oder versagt die Einzahlung in Echtzeit über einen Webservice.

Glücksspielanbieter verwalten die folgenden Daten über einen autorisierten Zugang:

  • Registrierung eines Spielers
  • Änderung von Spielerdaten
  • Einzahlung eines Spielers
  • Änderung der Spieler-ID
  • Anpassung des Einzahlungslimits

Die Daten im LUGAS System werden nach Löschung des Spielkontos durch den Anbieter gelöscht.

Die Gebühren für das LUGAS System zahlen die Lizenzinhaber an die Aufsichtsbehörde.