VDAI-Wirtschaftspressekonferenz: Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2009

– Stagnation bei schwacher Konjunktur
– Vorreiter beim Spieler- und beim Jugendschutz
– Hohe Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zum staatlichen Monopol (Spielbanken)
– Gemeinsames Vorgehen gegen das illegale Spiel

Düsseldorf/Berlin. „Die Deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft hat die schwache Konjunktur des Jahres 2009 vergleichsweise gut überstanden. Die Änderung der Spielverordnung (SpielV) zum 01. Januar 2006 kam gerade noch rechtzeitig. Sie hat interessante und am Gewinnspielmarkt wettbewerbsfähige Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) ermöglicht. Die hohen Investitionen in Geräte und moderne Entertainment-Center haben sich ausgezahlt. Die Branche ist fit für die zweite Dekade des 21. Jahrhunderts“, so das gemeinsame Statement der Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V., Paul Gauselmann und Uwe Christiansen.

Der „heilsame“ Zwang zu Investitionen

V.l.n.r.: Hans-Joachim Erbel (Geschäftsführer Reed  Exhibitions Deutschland GmbH), Christian Trenner (Vorsitzender der Fachabteilung  Waren- und Leistungsautomaten des VDAI), Dr. Jürgen Bornecke (Geschäftsführer des VDAI), Paul Gauselmann (Vorsitzender des VDAI), Uwe Christiansen (Vorsitzender des VDAI), Dr. Hans-Günther Vieweg (ifo-Institut).
V.l.n.r.: Hans-Joachim Erbel (Geschäftsführer Reed Exhibitions Deutschland GmbH), Christian Trenner (Vorsitzender der Fachabteilung Waren- und Leistungsautomaten des VDAI), Dr. Jürgen Bornecke (Geschäftsführer des VDAI), Paul Gauselmann (Vorsitzender des VDAI), Uwe Christiansen (Vorsitzender des VDAI), Dr. Hans-Günther Vieweg (ifo-Institut).

Die novellierte SpielV hat neue, spannende und bis dahin in Deutschland nicht gekannte GGSG ermöglicht. Multigambler, d.h. bildschirmbasierte GGSG mit einer größeren Anzahl verschiedener Spiele traten neben die in Deutschland eingeführten und im Kern 50 Jahre weitgehend unveränderten Walzen- bzw. Scheibengeräte deutlich in den Vordergrund. Ca. 80.000 Unterhaltungsspielgeräte mit Ausgabe von Weiterspielmarken (sog. Fun Games), die häufig zum illegalen Spiel missbraucht wurden, wurden verboten. An ihre Stelle sind teilweise GGSG getreten, von denen durch die Novellierung der SpielV in einer Spielstättenkonzession 12 (statt bisher 10) aufgestellt werden dürfen. Im Jahr 2006 fehlte es noch an einer ausreichenden Anzahl verschiedenartiger, interessanter und damit erfolgreicher Ersatzprodukte. Anders im Jahr 2007 und 2008: Innerhalb von ca. 2 Jahren wurde in Spielstätten und an Top-Gastro-Plätzen nahezu der gesamte Gerätepark ausgetauscht. Immense Entwicklungsanstrengungen der Industrie waren erforderlich. Bei den Aufstellunternehmern ergab sich ein sehr hoher Investitionsaufwand in kurzer Zeit. In der Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht die Unterhaltungsautomatenwirtschaft mit ihrem zeitgemäßen, modernsten und vielfältigen Geräteangebot vergleichsweise besser da, als Monopolanbieter auf dem Glücksspielmarkt. „Wir gestalten auf der Basis der Eckdaten der neuen SpielV aktiv unsere Zukunft, während die Spielbanken mit dem hergebrachten Angebot auf Erfolge warten. Das ist in einem dynamischen, von innovativen Produkten und von Wettbewerb geprägten Markt zu wenig!“ – so die Vorsitzenden des VDAI.

Für die Automatenindustrie war 2009 ein Jahr höchster Anstrengungen mit dem Zwang auch unter den Bestimmungen einer neuen Technischen Richtlinie (TR 4.1) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) GGSG mit hohem Unterhaltungswert und guten Kassenergebnissen zu bieten. Hier ist die gesamte Automatenwirtschaft in Zugzwang, denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erwartet, dass bis 01. Januar 2011 die Umrüstung bzw. der Austausch der am Markt befindlichen Geräte weitgehend erfolgt ist. Alle GGSG sollen dann der neuen TR 4.1 entsprechen. Die Gewinnaussichten dürfen dann einen Gegenwert von 1.000 Euro nicht übersteigen und die GGSG müssen in der 5-minütigen Spielpause tatsächlich still stehen. Die PTB erteilt schon seit 01. Juli 2008 nur noch Bauartzulassungen nach diesen Kriterien. Die Entwicklung des Marktes, die Realisierung des Spieler- und des Jugendschutzes sowie die Umsetzung der neuen SpielV werden in den vom BMWi vorzulegenden Evaluierungsbericht über die Ergebnisse der novellierten SpielV eingehen.

Leichter Anstieg bei Umsätzen und Geräteaufstellung

Die Automatenwirtschaft erzielte 2009 auf allen drei Branchenstufen einen addierten Umsatz von 4,505 Mrd. Euro. Der Zuwachs gegenüber 2008 war mit 2,5 Prozent relativ moderat. 2008 gegenüber 2007 belief er sich auf 6,7 Prozent. Im Aufstellbereich betrug der Umsatz (Kasse inkl. Umsatzsteuer) 3,51 Mrd. Euro gegenüber 3,43 Mrd. Euro im Jahr 2008. Der Hauptanteil entfiel hierbei auf GGSG mit 3,34 Mrd. Euro (2008: 3,25 Mrd. Euro). Den auf Industrie- und Großhandel entfallenen Umsatz i.H.v. 1,01 Mrd. Euro teilen sich beide Bereiche etwa zur Hälfte.

Nach zwei Boom-Jahren war 2009 für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft im Bereich der Aufstellung ein Jahr der Konsolidierung und des „Feintunings“ der Angebote entsprechend den Kundenwünschen. Der Strukturwandel macht auch vor der Automatenwirtschaft nicht halt. Größere, hochprofessionell geführte Automatenaufstellbetriebe mit relativ hoher Finanzkraft und modernen Marketingkonzepten suchen tendenziell nun auch Aufstellplätze in Bereichen, die in der Vergangenheit von kleineren bzw. mittleren Unternehmen bedient wurden. Dies gilt z.B. für Top-Plätze in Gaststätten, für hochfrequentierte Bereiche der Verkehrsgastronomie, d.h. für Autobahnraststätten, für Bahnhöfe und für Flughäfen sowie zunehmend auch für mittelgroße Gemeinden. In diesem Zusammenhang muss sich auch der Automaten-Großhandel positionieren. Er wird sein Portfolio erweitern, z.B. durch Lieferung von Marketingkonzepten und technischem Support für den modernen Automatenkaufmann, der die Zukunft nicht verpassen will.

Die Zahl der aufgestellten GGSG hatte 2005 mit ca. 183.000 ihren Tiefpunkt erreicht. Dies waren 52.000 Geräte weniger als 1996 mit 235.000 Geräten. Seit Inkrafttreten der neuen SpielV zum 01. Januar 2006 hat die Zahl der aufgestellten GGSG kräftig zugenommen. Auf 207.000 Geräte Ende 2007, 210.000 Ende 2008 und auf 212.000 Ende 2009. Die Gesamtzahl darf jedoch nicht den Blick auf Verschiebungen bei den Aufstellplätzen verstellen. Zwischen 2007 und 2009 erhöhte sich die Zahl der in Spielstätten aufgestellten Geräte um 8.000 wohingegen in Gaststätten 3.000 Geräte abgebaut wurden. Zudem mussten bereits 2006 gemäß der neuen SpielV ca. 80.000 Fun Games vom Mark genommen werden.

Insgesamt stellt die Unterhaltungsautomatenwirtschaft über 70.000 Arbeitsplätze und zahlt weit über eine Milliarde an Steuern und Sozialabgaben. Alle Spielbanken in 16 Bundesländern zahlen zusammen mit ca. 5.000 Mitarbeitern Spielbankabgaben i. H. v. ca. 400 Mio. Euro.

Weniger Geld für mehr Spielspaß

In den 50er Jahren mussten bei 10 Pfennig Einsatz und 1,- DM Höchstgewinn pro Spiel für eine Stunde Spielspaß an einem GGSG fünf bis sechs Stundenlöhne aufgewendet werden. Anfang 2000 kostete ein Spiel 0,20 Euro und eine Stunde Spielvergnügen im Durchschnitt zwei Stundenlöhne. Nach der neuen SpielV ist es noch ein Stundenlohn. „Das gewerbliche Geldgewinnspiel ist im Zeitablauf deutlich preiswerter geworden“ – so die Vorsitzenden des VDAI.

Die Änderung der SpielV zielte u. a. darauf, der Automatenwirtschaft Perspektiven zu geben, um den Wettbewerb mit dem öffentlich rechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu können. So eine ausdrückliche Verlautbarung der Wirtschaftsministerkonferenz bereits im Mai 2000. Wesentlich dabei war ein Paradigmenwechsel bei den spielrelevanten Vorschriften und Beschränkungen für GGSG: An die Stelle von zahlreichen Einzelvorgaben, z.B. für Einsätze, Gewinne, Auszahlquoten etc., traten Gewinn- und Verlustsummenbegrenzungen. Die letztlich für den Spieler und für den Spielerschutz bedeutsamen Größen spielen heute die entscheidende Rolle. Die Entwicklung neuer Geräte mit besonders hohem Unterhaltungswert ist möglich geworden. Hierbei sind unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit durch die Vorgaben der SpielV i.V.m. den Zulassungen durch die PTB ausgeschlossen. Der maximale Einsatz/Gewinn pro 5 Sekunden Laufzeit beträgt 0,20/2,0 Euro. Der maximale Verlust in einer einzelnen Stunde ist auf 80 Euro begrenzt und der durchschnittliche maximale Aufwand pro Stunde auf 33 Euro. In der Praxis kostet der Spielspaß an einem GGSG pro Stunde nur 5 bis 15 Euro.

Schnellere und interessantere Spielabläufe bewirken i.V.m. der Zweiergruppen-Aufstellung von GGSG in Spielstätten eine nachhaltige Reduzierung des gleichzeitigen Bespielens von mehreren GGSG. Bis Ende 2005 (d.h. nach der „alten“ SpielV) spielten die Spielgäste an durchschnittlich ca. 2,6 GGSG. Diese Zahl hat sich gemäß einer von Jürgen Trümper, Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V., im Herbst 2009 vorgelegten Feldstudie auf rd. 1,3 GGSG halbiert.

Die hohen Investitionen in moderne Spielstätten und die Akzentverschiebung zu mehr Unterhaltung führen auch zu einem deutlichen Steigen des Anteils weiblicher Spielgäste. Die modernen Produkte und Dienstleistungen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft finden bei beiden Geschlechtern, bei Erwachsenen – ob jung oder alt – sowie bei allen gesellschaftlichen Gruppierungen Anklang. „Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft bietet vom Staat zugelassene und – neben den stets möglichen Kontrollen durch Ordnungsämter – regelmäßig technisch (spätestens alle 2 Jahre) überprüfte GGSG. Dies ist ein wichtiges ‚Bollwerk’ gegen das illegale Spiel.“ – so die Vorsitzenden des VDAI.

Prävention und Jugendschutz haben hohen Stellenwert

Die Behauptungen der Vertreter von Spielbanken, dass die gesetzlichen Regelungen für das gewerbliche Spiel lax und die Spielbanken dagegen durch den GlüStV streng geregelt seien, stellen die Tatsachen auf den Kopf:

  • Bei gewerblich betriebenen GGSG sind Einsätze, Gewinne sowie Gewinn- und Verlustsummen durch die SpielV streng begrenzt. In den Spielbanken sind die Einsätze und Höchstgewinne nach oben völlig offen. In kurzer Zeit können Haus und Hof verloren werden.
  • In Spielstätten sind Jackpot-Auslobungen zu Marketingzwecken verboten. In Spielbanken gibt es Jackpot-Zusatzgewinne bis in Mio.-Höhe.
  • Ein gewerbliches GGSG muss nach einer Stunde ununterbrochenen Spielens eine Spielpause von 5 Minuten einlegen. Die Geräte dürfen nur in Zweiergruppen unter Wahrung von Mindestabständen aufgestellt werden. In den Spielbanken ist exzessives Spielen über längere Zeit auch an mehreren Geräten ohne jegliche zeitliche Schranke möglich.
  • In Spielstätten wurde auf Wunsch der Unterhaltungsautomatenwirtschaft bereits 1985 der Ausschank von Alkohol verboten. Kontrollverluste sollen vermieden werden. In Spielbanken ist Alkohol noch heute erlaubt!
  • Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit Anfang der 50er Jahre mit GGSG auf gesicherter gewerberechtlicher Grundlage. Die Spielbanken stellen erst seit den 80er Jahren Slotmachines auf. Sie „wildern“ in den angestammten Feldern der Unterhaltungsautomatenwirtschaft, nicht umgekehrt, wie von den Spielbanken oft behauptet wird. Die Geräte in Spielhallen sowie in den Automatensälen sehen zwar ähnlich aus. Bei GGSG aber sind die Gewinne und Verluste eng begrenzt, bei Slotmachines dagegen völlig frei.
  • Seit 20 Jahren sind in die Frontscheiben aller über 200.000 in Spielstätten und Gaststätten aufgestellten GGSG Piktogramme mit Hinweisen zum Spieler- und Jugendschutz unauswechselbar eingedruckt. Die wichtigsten Hinweise: (1) Kein Geldspiel unter 18 Jahren, (2) „Übermäßiges Spiel ist keine Lösung bei persönlichen Problemen“ und (3) die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgeschaltete Info-Telefonnummer 01801 – 372700. Spieler oder deren Angehörige können Kontakt zu geschulten Beratern der BZgA aufnehmen und Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote in ihrer Region erhalten.

„Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft steht zu ihrer sozialen Verantwortung – Spielerschutz und Prävention dürfen keine Worthülsen sein. Wo an anderer Stelle noch diskutiert wird, haben wir längst gehandelt. Die Anbieter des staatlichen Glücksspielmonopols sind erst durch den Glücksspielstaatsvertrag seit 01. Januar 2008 verpflichtet, aktiv etwas für den Spielerschutz zu tun.“ – so die VDAI-Vorsitzenden.

In Deutschland spielen mehr als 99 % aller Erwachsenen ohne Probleme

In den europäischen Ländern haben gemäß wissenschaftlichen Untersuchungen 0,2 bis 2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Probleme mit ihrem Spielverhalten. In Deutschland sind es nach übereinstimmenden Untersuchungsergebnissen der BZgA (im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks) sowie des Instituts für Therapieforschung – IFT (im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums) etwa 104.000 Personen. Dies sind knapp 0,2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Deutschland liegt damit im europäischen Vergleich am unteren Ende des Spektrums. Damit gibt es hier keinen Handlungsbedarf. Wenn unter politischen Gesichtspunkten trotzdem Maßnahmen geboten erscheinen, dann bei den Spielbanken!

Von den 104.000 Spielern mit pathologischem Spielverhalten entfallen ca. 31.000 auf gewerbliche GGSG, ca. 26.000 auf Spielbanken (inkl. Internetkartenspiele), ca. 24.000 auf Sportwetten und ca. 12.000 auf Lotto.

Wenn die Zahl der pathologischen Spieler, die gewerblichen GGSG zuzurechnen sind, zu den Kassen gewerblicher GGSG ins Verhältnis gesetzt werden, ergibt sich bei ca. 103.000 Euro ein Problemspieler, bei den Spielbanken dagegen schon bei ca. 29.000 Euro. Die Problematik ist bei den Spielbanken unter dieser Sichtweise ca. 3,6 mal größer.

Ungeachtet der durch wissenschaftliche Erhebungen belegten Daten wird wiederkehrend von Kritikern behauptet, dass 70 bis 80 Prozent der Spieler mit Problemen auf gewerbliche GGSG entfallen. Ohne Bezugsgröße ist das eine bewusste Fehlinformation. Zutreffend ist: Im Jahr 2007 haben sich insgesamt ca. 5.700 hilfesuchende Spieler an ambulante Beratungsstellen gewandt. 77 Prozent dieser 5.700 Spieler entfielen auf GGSG. Die Präventionshinweise und die Info-Telefonnummer 01801 – 372700 prägen sich ein und werden genutzt. „Dies ist der Fluch der guten Tat! Die dem staatlichen Monopol zuzurechnenden Unternehmen sind erst durch den Glücksspielstaatsvertrag zu vergleichbaren Spielerschutzmaßnahmen, wie sie die Unterhaltungsautomatenwirtschaft seit 20 Jahren betreibt, genötigt worden.“ – so die VDAI-Vorsitzenden.

Um zu dokumentieren, welche weitreichenden, dem Spielerschutz, der Prävention und dem Jugendschutz dienenden Maßnahmen die Unterhaltungsautomatenwirtschaft freiwillig beschlossen hat bzw. welchen sie gesetzlich unterliegt, haben alle Branchenverbände beschlossen, ein Sozialkonzept für ihren Wirtschaftszweig vorzulegen. Die Aufgabe der Entwicklung dieses Konzeptes wurde einem unabhängigen und fachkundigen Beirat übertragen. Der Beirat wird das Sozialkonzept im Frühjahr 2010 vorstellen.

Gemeinsames Vorgehen gegen das illegale Spiel!

Das wirtschaftliche „Schwächeln“ der dem Monopol unterfallenen Anbieter ist nicht auf die Erfolge der gewerblichen Automatenwirtschaft zurückzuführen! Wesentliche Gründe für die Umsatzeinbußen der Spielbanken sind hausgemacht bzw. liegen im GlüStV verankert. Die durch den GlüStV seit 01. Januar 2008 vorgeschriebene Vorlage eines Personalausweises auch in den Automatensälen hält erfahrungsgemäß viele Spieler vom Besuch einer Spielbank ab. „Erforderlich ist ein den heutigen Marktgegebenheiten und technischen Realitäten entsprechender gesetzlicher Rahmen. Der GlüStV bedarf der Überarbeitung. Konzessionsmodelle oder Lizenzsysteme könnten ein vernünftiger Weg sein.“ – so die Vorsitzenden des VDAI.

Nur durch einen rechtlichen Rahmen, der auch ausländische Anbieter sowie das technische Medium des Internets in seinen Regelungsbereich einschließt, kann Schwarzmärkten und Manipulationen, z.B. bei Sportwetten, erfolgreich entgegengewirkt werden. Hinzukommen zusätzliche staatliche Einnahmen durch einen zugelassenen, besteuerten Spielbetrieb. Bei Lotto ist kein Handlungsbedarf erkennbar. Es müsste geprüft werden, ob das Verbot, Lotto über das Internet anzubieten, noch zeitgemäß ist.

Flankiert werden sollte dies durch ein gemeinsames Vorgehen der Anbieter auf dem Glücks- und Gewinnspielmarkt gegen das illegale Spiel. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft reicht den anderen Anbietern die Hand. „Der Kampf gegen das illegale Glücksspiel ist aktiver Spielerschutz. Er ist nur von allen legalen Anbietern, gemeinsam mit dem Gesetzgeber und den Ord- nungsbehörden, zu bewältigen. Die Automatenwirtschaft ist hierzu bereit!“ – so übereinstimmend die VDAI-Vorsitzenden.