Lotto informiert: Angeblicher Jackpot-Gewinn bei Tipp24 ein PR-Gag?

Hannover. Der auf der Internetseite von Tipp24 behauptete Jackpot-Gewinn in Höhe von 31,7 Millionen Euro für einen „treuen Internet-Tipper“ gibt viele Rätsel auf.
Laut eigener Geschäftsbedingungen hätte Tipp24 nur die Hälfte des 31,7 Millionen Euro Jackpot auszahlen müssen. Es ist kaum vorstellbar, dass ein börsenorientiertes Unternehmen mehr an seine Mitspieler ausschüttet, als es verpflichtet ist. Wenn es das tut, wirft das zumindest viele Fragen auch für die Aktionäre auf. Ebenfalls die in diesem Zusammenhang gegebene Gewinnwarnung legt die Vermutung nahe, dass es sich bei der Jackpot-Meldung um einen PR-Gag handelt.

Darüber hinaus gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 ein generelles Verbot für Glücksspiel im Internet. Der deutsche LOTTO-Jackpot kann also nicht im Netz geknackt werden.
Spielverträge im Internet, die von Deutschland aus abgeschlossen werden, kommen ohne gesetzliche Grundlage zustande. Es besteht bei der Teilnahme im Internet kein Gewinnanspruch gegenüber einer der staatlichen Lotteriegesellschaften in Deutschland.
Personen, die aus Deutschland im Internet wetten, nehmen an einem unerlaubten Glücksspiel teil und machen sich strafbar. Es ist davon auszugehen, dass die Glücksspielaufsichten dies nicht weiter tolerieren und derartige Angebote mit allen möglichen gesetzlichen Mitteln unterbinden werden.

Hintergrund zu Tipp24
Tipp24 war bis Ende 2008 als einer von mehreren kommerziellen Spielvermittlern im Internet tätig. Seit Jahresbeginn bietet das Unternehmen Wetten auf den Ausgang der deutschen Lottoziehung an. Zwar zielt der Online-Auftritt auf das deutsche Publikum, deutsche Kunden sind aber ausdrücklich von der Teilnahme an diesem Angebot ausgeschlossen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten. Tipp24 weist auf seiner Homepage deutlich auf diesen Umstand hin.