Kabinett stimmt dem Entwurf zur Änderung des Glückspielstaatsvertrages 2021 zu

Pressemeldung der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt vom 11.01.2022

Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Zustimmung zum Entwurf des Staatsvertrages zur Änderung des Glückspielstaatsvertrages 2021 wird die Grundlage dafür gelegt, dass die zentrale Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei einschließlich der Zuständigkeit für den Anschluss aller nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem beim Land Hessen verbleibt. Das Land Hessen kann dabei auf das vorhandene Sperrsystem OASIS und sein hierzu entwickeltes Fachwissen zurückgreifen. Die technische Infrastruktur und die zentrale Organisationsstruktur für den Betrieb der Sperrdatei sind bereits vorgehalten und müssen nicht mehr neu geschaffen werden.

Auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfolgte erstmals bundesweit eine Einbeziehung des stationär angebotenen gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten, die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen.

„Das länderübergreifende Spielersperrsystems gewährleistet den Schutz gesperrter, insbesondere spielsuchtgefährdeter und spielsüchtiger Menschen. Es dient der Bekämpfung der Glückspielsucht. Bereits existierende technische Strukturen in Hessen und das dort vorhandene Knowhow sollen weiterhin genutzt werden“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

Hintergrund:

Am 1. Juli 2021 ist der neue Glückspielstaatsvertrag 2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung war die Ausweitung des Sperrsystems zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem, welches grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen zu nutzen haben.

Eine weitere maßgebliche Neuerung des Glückspielstaatsvertrages 2021 ist die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet.

Dem Entwurf des Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Jahreskonferenz vom 20. bis 22. Oktober 2021 zugestimmt und in Aussicht genommen, diesen nach den ggf. notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente zu unterzeichnen. Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erfolgt der Ratifizierungsprozess in den jeweiligen Landtagen.