Medienmitteilung der Interkantonalen Geldspielaufsicht vom 05. Oktober 2021
Bern – Die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa reicht Rekurs gegen eine Verfügung der Stadtpolizei St. Gallen ein, mit der Wetten auf die sogenannten Olma-Säulirennen bewilligt werden. Nach Auffassung der Gespa handelt es sich bei diesen Anlässen nicht um Sportereignisse, weshalb die Bewilligung gegen das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verstösst.
Das BGS ermöglicht es den Kantonen, Bewilligungen für lokale Sportwetten zu erteilen. Das Bundesrecht knüpft die Zulässigkeit dieser Bewilligungen an eine Reihe von Voraussetzungen. Die Beschränkung der Zulässigkeit von Wetten ausschliesslich auf Sportereignisse ist dabei ein zentraler Grundsatz. Dieser ist bereits in dem vom Stimmvolk 2012 angenommenen Verfassungsartikel verankert. Die Gespa hat im Rahmen ihrer Oberaufsichtsfunktion zu prüfen, ob die Vorgaben des Bundesrechts bei der Bewilligungserteilung in den Kantonen respektiert werden.
Die angefochtene Bewilligung stützt sich unter anderem auf das Einführungsgesetz des Kantons St. Gallen zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele, welches am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Die Gespa hat den Kanton St. Gallen bereits im Rahmen der Vernehmlassung zu diesem Gesetz im Jahr 2019 darauf aufmerksam gemacht, dass nur Wetten auf Sportereignisse zulässig sind – und dass die Olma-Säulirennen nach Ansicht der Gespa keine Sportereignisse sind. Für den Fall, dass diese Veranstaltungen auch weiterhin durchgeführt werden sollen, hat die Gespa in ihrer Vernehmlassung angeregt, dass die kantonalen Behörden Alternativen (konkret eine Bewilligung als Kleinlotterie) prüfen.
Da nun dennoch eine Bewilligung für lokale Sportwetten erteilt wurde, hat die Gespa entschieden, beim dafür zuständigen Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen, wo das Verfahren ab sofort anhängig ist, Rekurs einzureichen.
Quelle: Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)