FGA informiert: Anschlusspflicht an die bundesweite spielformübergreifende Sperrdatei OASIS

FGA LogoSeit dem 02. August hat lt. Glücksspielstaatsvertrag der Anschluss aller gastronomischen Aufstellplätze an ein bundesweites und spielformübergreifendes Sperrsystem zu erfolgen.

Wie wir erfahren haben, sind von August bis heute nur knapp 10.000 Anträge gestellt. Das ist weit unter den Erwartungen, wenn Sie bedenken, dass wir ca. 45.000 gastronomische Aufstellplätze in Deutschland haben!

Das RP Darmstadt, als für die Führung der Sperrdatei zuständige Stelle, hat eine nach Bundesländern gestaffelte Übersicht der eingegangenen Anträge erstellt, die dann an die Landesregierungen weitergegeben werden. Von hier aus wird der Vollzug erfolgen! Je nachdem, wie schnell die Länder Ihre Vollzugsbehörden informieren, muss mit Kontrollen gerechnet werden!

Die Gastronomie steht nach wie vor im Focus der Spielerschützer und deswegen schaut man auch ganz genau darauf!
Auch wenn die Bearbeitung der Anträge eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und daher der Anschluss nicht unmittelbar möglich ist, weisen wir Sie dringend darauf hin, dass Sie gemäß § 8 GlüStV zum Anschluss verpflichtet sind. Wir raten ihnen die Anträge für ihre Gastro-Aufstellplätze zu stellen, damit Sie nachweisen können, dass ihr Unternehmen alles für die vorgeschriebenen OASIS Anschlüsse getan hat!

Eine Übergangsfrist gibt es hierbei nicht!

Melden Sie sich an, denn wir sind uns der Verantwortung bewusst und zeigen Qualität!!