BAV-RS-Corona: Reine Schankwirtschaften (Kneipen und Bars) im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen

Reine Schankwirtschaften, also Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Hygienekonzepte seien als Maßnahmen zur Infektionsvermeidung ausreichend.

Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants.
Bitte halten Sie diese Vorschriften ein und nutzen Sie die Infektionsschutzkonzepte des BAV sowie das Rahmen-Hygienekonzept für die Gastronomie des Bay. Wirtschaftsministeriums.

Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen, müssen also weiterhin geschlossen bleiben.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Wiedereröffnung.