FGA informiert: Verlängerung der Gaststättenerlaubnis bei 1 Jahr Schließung beantragen

  • Bei Kurzarbeit: wichtige Informationen zum Auslaufen befristeter Verträge
  • Sperrabfrage in der Gastronomie – Antragsstellung

FGA LogoHiermit möchten wir Sie über das mögliche Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung informieren:

Verlängerung der Gaststättenerlaubnis bei 1 Jahr Schließung beantragen

Hat der Besitzer den Betrieb 1 Jahr (12 Monate am Stück) nicht ausgeübt, erlischt lt. § 8 Gaststättengesetz die gaststättenrechtliche Erlaubnis! Laut Informationen verschiedener Wirtschaftsministerien gilt dies grundsätzlich auch bei Corona bedingten Schließungen. Bei einer durchgehenden zwölfmonatigen Betriebs-schließung ist deshalb vom / Gastwirt ein formloser Antrag auf Verlängerung der Gaststättenerlaubnis zu stellen. Aktuell sind davon insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken betroffen.

Ein Muster zur Antragsstellung finden Sie hier. Um die Antragstellung belegen zu können, empfehlen wir, den Antrag per Einwurf-Einschreiben zu stellen bzw. bei einer Übermittlung per FAX die Sendebestätigung aufzubewahren.

Bei den Corona bedingten Betriebsschließungen handelt es sich um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden der Betroffenen. Aus dieser Situation resultiert ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Gaststättenerlaubnis.

Bei Kurzarbeit: wichtige Informationen zum Auslaufen befristeter Verträge

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitnehmer nicht gekündigt, auch wenn das Arbeitsverhältnis während der Kurzarbeit ausläuft. In diesem Fall kann bis zum letzten Tag des befristeten Arbeitsverhältnisses das Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Herausfordernd wird es, wenn die Befristung des Beschäftigungsverhältnisses während der Kurzarbeit ausläuft, der Vertrag jedoch verlängert werden soll. Gewöhnlich bezahlen die Agenturen Kurzarbeitergeld nur dann weiter, wenn ein notwendiger Grund für eine Weiterbeschäftigung vorliegt. In dieser Situation empfehlen wir Ihnen, bereits rechtzeitig vor Verlängerung des Arbeitsvertrages die Agentur für Arbeit zu kontaktieren. Im Gespräch ist es hier wichtig, der Agentur für Arbeit plausibel darzulegen, dass der mittlerweile voll eingearbeitete Mitarbeiter maßgeblich zum Unternehmenserfolg beiträgt und eine Nicht-Verlängerung der Befristung einen entsprechenden Verlust bedeuten würde. Anhand der Reaktion der Agentur für Arbeit haben Sie zumindest eine erste Einschätzung auf die Chance, KUG zu erhalten.

Sperrabfrage in der Gastronomie – Antragsstellung

Ab dem 1. Juli 2021 kann die Antragsstellung zur Sperrabfrage in der Gastronomie (Freischaltung) beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Die Details dazu (Voraussetzungen, Formalitäten etc.) werden ab Mai bekannt gegeben und selbstverständlich werden wir Sie hierzu zeitnah informieren. Die Anmeldung selbst ist ab 1. Juli 2021 möglich.