Tipwin erhält eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Pferdewetten

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, welches nunmehr auch für die Erteilung der Sportwetterlaubnisse zuständig ist, hat der Tipwin Ltd. die Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten im Internet für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt. Das Glücksspielkollegium hat der Erlaubniserteilung zugestimmt. Diese Erlaubnis berechtigt Tipwin Pferdewetten im Rahmen der erteilten Buchmachererlaubnis bis zum 30.06.2021 zu veranstalten. Die Erlaubnis enthält zahlreiche Nebenbestimmungen, die vor allem Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde begründen, um das Glücksspielangebot kontrollieren zu können.

Der geschäftsführende Gesellschafter, Ivica Batinic, zeigt sich erfreut über die Erlaubniserteilung. Eine formale Erlaubnis sei ein weiterer Beleg dafür, dass sich Tipwin wirtschaftlich und rechtlich auf dem richtigen Weg befände. Insbesondere sei es grundlegend wichtig gewesen, dass das Unternehmen den Informationssicherheitsstandart ISO 27001 erfülle und dies zertifiziert habe.
Ferner habe das Land Hessen gezeigt, dass es möglich sei, glücksspielrechtliche Erlaubnisse auch für den online Vertrieb zu gewähren. Die Maßgaben in den Nebenbestimmungen seien vor allem qualitativer Natur und könnten theoretisch auch für eine neue Regelung im Bereich der Sportwette herhalten.

Tipwin ist seit September 2014 auf dem deutschen Markt als Sportwettanbieter tätig. Das Unternehmen hatte am Konzessionsverfahren nach dem GlüStV teilgenommen und alle sog. Mindestvoraussetzung zur Erteilung einer Wettveranstaltungserlaubnis erfüllt. Heute ist Tipwin in 500 Wettvermittlungsstellen vertreten und ist exklusiver Wettsponsoringpartner der Fußballbundesligisten Hannover 96 und Bayer 04 Leverkusen.