Urteil zur Spielersperre in Nordrhein–Westfalen steht noch aus

Gauselmann bereitet flächendeckendes Sperrsystem vor

Bielefeld/Espelkamp. Vor dem Landgericht Bielefeld wurde heute die Streitfrage verhandelt, ob der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der Gauselmann Gruppe verlangen kann, Spielersperren wie in Spielbanken auszusprechen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Gauselmann Gruppe ist seit langem von der Wichtigkeit von Spielersperren überzeugt, lehnt aber die vom Fachverband Glückspielsucht geforderte Sperrpraxis unter anderem wegen schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Ausweiskontrollen aller Spielgäste ab. Ein Urteil wurde heute vom Landgericht Bielefeld noch nicht verkündet, sondern wird in wenigen Wochen bekannt gegeben. Bis zur Urteilsverkündung wird die Gauselmann Gruppe ihr bereits in einigen Bundesländern erprobtes Sperrsystem, das datenschonend und effektiv biometrische Merkmale prüft, weiter für den geplanten flächendeckenden freiwilligen Einsatz in Nordrhein-Westfalen vorbereiten.

„In der heutigen Verhandlung konnten wir unsere Rechtspositionen zur Frage der Spielersperre überzeugend darstellen. Auch wenn heute noch kein Urteil verkündet wurde, gehen wir davon aus, dass das Gericht unsere rechtliche Auffassung bestätigen und das Ansinnen des Fachverbandes Glücksspielsucht zurückweisen wird. Wir wollen eine bessere, einwandfreie und datenschutzrechtliche Sicherheit derjenigen gewährleisten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, in unseren Spielstätten vom Spiel ausschließen lassen wollen“, kommentiert Mario Hoffmeister, Leiter des Zentralbereichs Kommunikation der Gauselmann Gruppe, die heutige Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld.

Als verantwortungsbewusster Spielstättenbetreiber setzen wir in Sachen Einlasskontrolle und Spielersperre auf innovative Technik – wie auf Flughäfen –, die auch datenschutzrechtlich geprüft und unbedenklich ist. Mit unserem Face-Check-System können wir mittels Gesichtserkennung prüfen, welchem Spielstätten-Gast der Einlass bedenkenlos gewährt werden kann und welchem er verwehrt wird. Face-Check ist dabei bisherigen Einlasskontrollsystemen in puncto Handling, Sicherheit und Datenschutz überlegen.

Spielgäste, die sich selber vom Automatenspiel ausschließen lassen möchten, werden so zuverlässig erkannt. Außerdem ermöglicht das System eine Altersschätzung. Bei vermeintlich minderjährigen Besuchern benachrichtigt das System unverzüglich das Spielstättenpersonal, damit eine zuverlässige Alterskontrolle durchgeführt wird.

„Dass unser System in der Praxis funktioniert, zeigt sich in Baden-Württemberg, dort haben wir aufgrund der aktuellen Gesetzgebung, alle unsere 18 Casino Merkur-Spielotheken bereits im vergangenen Jahr mit dem Face-Check-System ausgerüstet. Und das System läuft hervorragend“, so Mario Hoffmeister. „In Nordrhein-Westfalen werden wir auf freiwilliger Basis alle unsere 76 Spielotheken zügig mit dem Face-Check-System ausrüsten.“ Einzelne Spielstätten, etwa in Espelkamp, sind bereits mit Face-Check ausgestattet. Hier wäre es wünschenswert, wenn die Bundesländer die gesetzgeberischen Grundlagen, für die bundesweite Einführung eines solchen biometrischen Systems schaffen würden. Das würde, im Gegensatz zu Abstandsgeboten und dem Verbot von sogenannten Mehrfachkonzessionen, ein echter Schritt in Richtung mehr Spieler- und Verbraucherschutz sein.

Zusammen mit unseren weiteren Präventionsmaßnahmen, wie z. B. unserer Spielerschutz-Kommission oder den regelmäßigen Personalschulungen, sind wir Vorreiter in Sachen Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz. Auch wenn sich die Zahl der pathologischen Spieler in Deutschland seit Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau (0,19% – 0,56% der erwachsenen Bevölkerung) befindet, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) festgestellt hat, bleibt für uns der Verbraucher- und Jugendschutz ein zentrales Anliegen. (Neue BZgA-Daten: Glücksspiel in Deutschland weiter rückläufig – Suchtproblematik auf niedrigem Niveau: http://www.bzga.de/presse/pressearchiv/?jahr=2016&nummer=1045)

Dass unsere Maßnahmen und die Ansprache von problematischen Spielgästen tatsächlich erfolgreich sind, zeigt sich vor allem an der gestiegenen Nachfrage von Beratungsangeboten, zeigt dies doch, dass sich immer mehr Menschen bewusst mit ihrem Spielverhalten auseinandersetzen. „Ein insgesamt niedriges Niveau bei pathologischen Spielern und die erfolgreiche Präventionsarbeit unserer Branche, die diese Spielgäste in das Hilfesystem leitet, ist eine Erfolgsgeschichte auf die man stolz sein kann“, meint Mario Hoffmeister.

Wir bedauern sehr, dass die Klägerseite sich im Vorfeld ihrer Klage, trotz unseres mehrfachen Angebotes, nicht mit dem Face-Check-System auseinandergesetzt hat und Frau Ilona Füchtenschnieder als Vorstandsmitglied des Verbandes darüber hinaus dieses System unzutreffend als „lückenhaft“ bezeichnet. „Ich finde es sehr befremdlich, ein Spielerschutzsystem zu kritisieren, welches man nicht im Detail kennt und es scheinbar nur deshalb ablehnt, weil es nicht exakt ihren Vorstellungen entspricht. Fast könnte sich der Gedanke aufdrängen, dass der Prozess vor allem wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit angestrebt wurde und es gar nicht um den Verbraucherschutz und das technisch Machbare ging, was natürlich sehr bedauerlich wäre“, so Hoffmeister abschließend.