Lotto und die neutrale BZgA: Staatliche Institutionen kämpfen Seit‘ an Seit‘ – ein Zwischenruf

Da sind sie also, die kurzfristig angekündigten Erhebungszahlen der BZgA. Erhoben von einem Meinungsforschungsinstitut im Rahmen einer Kooperation mit den staatlichen Lotteriengesellschaften. Vorgestellt – und das macht die Sache pikant – wird gemeinsam mit Lotto, obwohl die BZgA eigentlich als unabhängig vom Markt gilt und als staatliche Einrichtung der Neutralität verpflichtet ist. Ob des Auftraggebers verwundert es nicht, dass wieder einmal das alte Spiel „gutes Lotto, böses gewerbliches Spiel“ aus der Mottenkiste geholt wird. Wie die Autoren der Studie selbst zugeben, ist die Ermittlung der erhobenen Zahlen neu, denn gesellen sich doch zu den bisherigen 0,49% pathologisch Spielenden durch eine neuartige Erhebungsmethode weitere 0,33% ausgerechnet bei adoleszenten Mobilfunkteilnehmern (und nur dort!) auf 0,82% hinzu. Das wiederum überrascht, denn die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren ist damit nur noch schwer nachvollziehbar.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Unstrittig ist, dass jeder Betroffene einer zu viel ist. Die Deutsche Automatenwirtschaft hat daher in den letzten Jahren gewaltige Anstrengungen unternommen, um durch Schulungsangebote, Präventionsmaßnahmen und einen internen Reformprozess, der bei weitem noch nicht abgeschlossen ist, den Spieler- und Jugendschutz noch mehr in den Fokus der Branche zu rücken. Dies wird erwartungsgemäß nicht zur Kenntnis genommen und noch mit Forderungen einer Verschärfung der Spielverordnung garniert. Verbunden mit dem Anspruch, dass weitere unliebsame Wettbewerber im Markt – Sportwetten und Onlineangebote – ebenfalls staatlicherseits zurückgedrängt werden müssen. Übersehen wird dabei, dass sich weder das Verbot des Internets noch eine Einschränkung des Menschen, sich attraktiven Angeboten zuzuwenden, durch Prohibition erreichen lassen. Frühintervention und Aufklärung sind das Gebot der Stunde. Tatsächlich müsste sich Lotto aber fragen lassen, ob seine Angebote noch zeitgemäß sind und ob der „ausgestreckte Zeigefinger“ das geeignete Mittel der Wahl ist. Vergessen werden darf nicht, dass bei einem ausgestreckten Zeigefinger mindestens drei Finger in die rückwärtige Richtung zeigen: Es wäre also angebracht „sich an die eigene Nase zu fassen“. Eine ungute Rolle spielt dabei die BZgA, denn der neutrale Status, Hüterin unabhängiger Zahlen zu sein, wird damit aus nicht nachvollziehbaren Gründen aufgegeben. Das ist eigentlich schade, denn hier wird die Chance vertan, bei einem so wichtigen und verantwortungsvollen Thema einen anbieterübergreifenden Dialog zu führen.