Unverständnis auf das Amtsenthebungsverfahren der Geschäftsleitung der Spielbank Magdeburg gegen den Betriebsrat

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di tagte in Magdeburg

Auf Unverständnis stößt das Amtsenthebungsverfahren der Geschäftsleitung der Spielbank Magdeburg gegen den Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken in ver.di. Als Grund wurde angegeben, der Betriebsrat würde seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht nachkommen, vier Betriebsversammlungen im Jahr abzuhalten, so Jaguttis. Dies hat den Richter beim Arbeitsgericht in Magdeburg überrascht, gibt es doch in der Rechtssprechung keinen Fall in der Bundesrepublik, in dem ein Arbeitgeber gegen einen aus seiner Sicht zu wenig aktiven Betriebsrat vorgegangen ist, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes kennt nur Sieger und Verlierer. Beide Parteien haben gewonnen und gleichzeitig verloren. Der Betriebsrat wurde aufgelöst, bleibt jedoch bis zu einem rechtsverbindlichen Urteil im Amt. Eine Neuwahl zum jetzigen Zeitpunkt hat das Gericht abgelehnt. Damit wird es im Frühjahr 2006 im Rahmen der im Gesetz vorgesehen Wahlen der Betriebsräte zu einer turnusmäßigen Neuwahl kommen.
Bernhard Stracke, mit diesem Verfahren hat die Spielbankgesellschaft der Branche keinen Gefallen getan. Wir werden nun die Betriebsräte auffordern, sich exakt an das Betriebsverfassungsgesetz zu halten, damit weite Verfahren ausgeschlossen sind. Der Betriebsrat muss nun nach dem Gesetz und dem Willen der Geschäftsleitung seine Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit abhalten, dies bedeutet die Schließung vom Lebend- und Automatenspiel für diese Zeit. Bisher hat der Betriebsrat in Magdeburg seine Betriebsversammlungen außerhalb der Öffnungszeiten im Interesse der Spielbankgesellschaft durchgeführt, da dies jedoch ein Verstoß gegen das Gesetz ist, muss dies nun während der Arbeitszeit geschehen. Horst Jagguttis forderte den Spielbankbetreiber auf, zur im Gesetz vorgeschriebenen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zurückzukehren.

Dieses Urteil wird den Spielbankbetreibern nicht gefallen, hat es doch eine bundesweiten Signalwirkung auf die anderen Spielbanken in der Bundesrepublik.

Bernhard Stracke stellt weiterhin fest, dass die Spielbankgesellschaft die Trinkgelder der Automaten- und der Servicebeschäftigten nicht gemäß dem Spielbankengesetz sowie dem Tarifvertrag für die betroffenen Mitarbeiterinnen verwendet. Mario Frebel, Betriebsratsvorsitzender der Spielbank Magdeburg stellt dazu fest, den betroffenen Mitarbeitern fehlen monatlich 300-400 Euro an Trinkgeld. Ver.di wird nach Aussage von Bernhard Stracke die Spielbankgesellschaft schriftlich in den nächsten Tagen zu Gesprächen zur Klärung der Angelegenheit auffordern.

Die Mitglieder des Bundesarbeitskreises beschäftigten sich in ihrer Sitzung mit der Situation der Spielbanken aus Arbeitnehmersicht.
Spielbanken müssen nach dem ordnungspolitischen Auftrag, den sie zu erfüllen haben, ihr Kerngeschäft, das klassische Spiel stärken, wie es in anderen europäischen Ländern der Fall ist, so Stracke. Ein Automatenspiel in einem vertretbaren Rahmen und ein Entertainment gehören ebenfalls zu einer Spielbank. Auch eine gepflegte Gastronomie, wie sie jetzt in der neuen Spielbank Bad Wiesee angeboten wird, ist unerlässlich. Spielbanken müssen eine infrastrukturelle Bedeutung für den Standort und die Region haben und den Gästen einen höchstmöglichen Service anbieten. Das ledigliche Aufstellen von Tischen im klassischen Spiel, wie dies leider von vielen Spielbankbetreibern gesehen wird, reicht nicht mehr aus, um dem gestiegenen Ansprüchen der Spieler und Gäste gerecht zu werden.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken wird weiterhin die Diskussion um die Umsatzsteuer für Spielbanken verfolgen. Wir werden so Stracke, wenn der Gesetzentwurf vorliegt, uns damit auseinandersetzen und wie beim Referentenentwurf unsere Stellungnahme abgeben.

Zwei Arbeitskreise zu den Themen Novellierung der Spielverordnung bei den Automaten und zum Internetspiel wurden gebildet und beauftragt, abschließende Positionen für den Bundesarbeitskreis auszuarbeiten.

Gegen die Abschaffung der steuerfreien Zuschläge haben sich die Mitglieder des Bundesarbeitskreises ausgesprochen. Wenn es dazu kommen sollte, so Bernhard Stracke, werden wir von den in den meisten Tarifverträgen vorgesehenen außerordentlichen Kündigungsrecht der Tarifverträge gebrauch machen. Sicherlich wird es zu schwierigen Verhandlungen kommen. Dann werden wir die Gelegenheit aber auch nutzen, um darüber zu verhandelt, ob die Bezahlung nach dem Troncsystem, wie es in den meisten Spielbanken erfolgt, nicht abgeschafft werden muss.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708