Ver.di-Bundesarbeitskreis Spielbanken fordert die Senkung der Spielbankabgabe zur Stärkung des Lebendspieles und Glücksspiele nur noch in konzessionierten Casinos anzubieten

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Gewerkschaft Verdi hat sich in seiner letzten Sitzung in Düsseldorf wiederum mit der Situation der Spielbanken und den daraus entstehenden Nachteilen für die Beschäftigten befasst.
Die wirtschaftliche Krise macht auch vor den Spielbanken nicht halt, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. Besucherrückgänge insbesondere im Lebendspiel und ein Rückgang bei dem Bruttoeinspielergebnis sowie dem Tronc veranlassen die Spielbankbetreiber, der Flaute mit Personalabbau und der Aufstellung weiterer Automaten entgegenzusteuern. Leider werde das Lebendspiel von vielen Betreibern vernachlässigt, so Stracke, obwohl es nach dem ordnungspolitischen Auftrag, den Spielbanken haben, zu ihrem Kerngeschäft gehört. Neben diesem ordnungspolitischen Auftrag hat der Europäische Gerichtshof bereits 1999 festgestellt, dass der Schutz vor den Gefahren der Spielsucht Vorrang vor dem Gebot der Freizügigkeit von Waren und Dienstleistungen hat. Zur Stärkung des Lebendspieles und somit auch zur Sicherung der Arbeitsplätze fordert Stracke die Reduzierung der Spielbankabgabe in einer Reihe von Bundesländern.
Das dies möglich ist, so Stracke, zeige die Reduzierung der Spielbankabgabe in Niedersachsen ab Januar 2005. Damit hat man dem neuen Betreiber eine Forderung erfüllt, die von der Landesregierung gegenüber Verdi und dem Gesamtbetriebsrat immer abgelehnt wurde, so Max Fuchs, Vorsitztender des Gesamtbetreibrates der Spielbanken in Niedersachsen. Wir sind sehr enttäuscht, so Fuchs, hätte man die Abgabe ein Jahr früher gesenkt, könnte das Lebendspiel in Hittfeld und Bad Pyrmont noch bestehen und 120 Beschäftigte wären nicht in die Arbeitslosigkeit geschickt worden.

Der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises, Horst Jaguttis, ging in der Sitzung des Bundesarbeitskreise auf die Vision von ver.di zur Zukunft der Spielbanken in der Bundesrepublik ein.
Spielbanken müssen nach Auffassung von ver.di das klassische Spiel ebenso wie in einem vertretbaren Rahmen das Automatenspiel anbieten. Weiterhin gehört ein Entertainment als dritte Säule zu einer Spielbank. Spielbanken müssen, so Jaguttis, eine infrastrukturelle Bedeutung für den Standort und die Region haben und den Gästen einen höchstmöglichen Service anbieten.

Im Rahmen der geplanten Änderung der Novellierung der Spielverordnung, mit der unter anderem die Zahl der Geldautomaten in Spielhallen und Gaststätten erhöht werden darf, forderte Stracke, Glücksspiele nach dem Beispiel des Nachbarlandes Schweiz nur noch in konzessionierten Spielbanken anbieten zu lassen.

Sorgen macht dem Bundesarbeitskreis die Entwicklung bei den Tarifverträgen in vielen Spielbanken. Wir sind in vielen Spielbanken mit den Tarifverträgen seit Jahren in der Nachwirkung, so Stracke. Sei 2000 haben zahlreiche Beschäftigte bei den Spielbanken in Nordrhein-Westfalen rund ein Drittel weniger Gehalt, so Albrecht Harmsen, Betriebsratsvorsitzender der Spielbank Hohensyburg bei Dortmund.

Im Casino am Berliner Alexanderplatz erhalten viele Beschäftigte am Spieltisch ein tariflich festgelegtes Gehalt in Höhe von 850 Euro, erklärt Harmsen und dies bei hoher Verantwortung und einer Arbeit mit Nacht- Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Bernhard Stracke begrüßte ausdrücklich die in der Bundesrepublik einmalige Fortbildung zum „geprüften Cropier“ in Hamburg. Dieser Abschluss ist nach Mitteilung der Handelskammer Hamburg mit der Meisterprüfung gleichzusetzen. Mittelfristig streben wir einen anerkannten Ausbildungsberuf an, so Stracke.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz