Spielbank Hamburg – Erste Absolventen der bundesweit einmaligen Berufsausbildung zum öffentlich-rechtlich geprüften Croupier

Hamburg – 2004 In einer Feierstunde der Spielbank Hamburg erhielten jetzt fünf Frauen und ein Mann die Urkunden über ihre Fortbildung zum „geprüften Croupier“. Sie hatten am 22. und 23. November die entsprechende Prüfung mit Erfolg abgelegt. Sie erfolgte vor dem zuständigen Ausschuss der Handelskammer Hamburg, die gemeinsam mit der Spielbank Hamburg dieses bundesweit bisher einmalige Ausbildungsprojekt initiiert hatte.

„Wir haben mit diesem Pilotprojekt zur Croupierausbildung absolutes Neuland betreten. Aber die große Resonanz zeigt, dass echter Bedarf an einer geregelten Qualifizierung besteht. Zum ersten Mal basiert der Beruf “Croupier“ auf einer öffentlich-rechtlichen Prüfungsordnung. Erst nach bestandener Prüfung dürfen die Teilnehmer den auch nach außen hin gültigen Titel ‚geprüfter Croupier IHK‘ führen“, sagt Thomas Schierbecker, stellvertretender Geschäftsführer der Handelskammer Hamburg und verantwortlich für Prüfungen in Handel und Dienstleistungen.

Siegfried Hampel, Technischer Leiter der Spielbank Hamburg, ordnet die Ausbildung in den Zusammenhang ein: „Wir wollen mit dem Ausbildungskonzept den Beruf des Croupiers aufwerten und auf eine gesicherte Ausbildungsbasis stellen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedeutet eine zusätzliche Qualifikation ein Mehr an beruflicher Sicherheit. Das wissen auch unsere Mitarbeiter. Denn bis zur Prüfung mussten die Kandidaten zusätzlich zu ihrem Arbeitstag ein erhebliches Ausbildungspensum bewältigen. Wir freuen uns daher um so mehr, dass wir heute so vielen Absolventen das Zeugnis überreichen können.“

Der Ausbildungsplan, an dessen Ende die Prüfung vor der Handelskammer stand, sieht ein Lehrvolumen von 374 Stunden Theorie sowie von 990 Stunden Praxis-Unterricht vor. Die Fächer wie Roulette, Black Jack oder Poker teilen sich dabei in einen zweimonatigen Theorie-Block von pro Fach jeweils 44 Stunden – und einen dreimonatigen Praxisblock (jeweils 198 Stunden). Zur Prüfung zugelassen sind Bewerber, die einen anerkannten Lehrberuf erlernt haben und über berufspraktische Erfahrungen in einer Spielbank von mindestens einem Jahr verfügen. Für Kandidaten, die noch keinen Ausbildungsabschluss erlangt haben, erhöht sich die erforderliche Praxiserfahrung auf drei Jahre.