Die wichtigsten Bestandteile dieses Hygienekonzepts sind:
- Maskenpflicht für Gäste sowie Mitarbeiter
- Regelmäßige Desinfektion der Spielautomaten
- Mindestabstand zwischen den Spielautomaten von 1,50 m
- Alle nicht direkt an den angeschalteten Automaten befindlichen Sitzmöglichkeiten werden entfernt.
- Dem Gast stehen Auszahlterminals für Wechslungen und Kartenbuchungen zur Verfügung.
- Zurückgegebene Casino-Cards werden desinfiziert
- Der Gast erhält an der Kasse geschützt durch Plexiglas seinen Gewinn
- Desinfektionsspender werden bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Es werden Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen vorgegeben, welche den Infektionsschutz weiter verbessern
- Enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsämtern
Sehr wichtig ist, dass durch die Registrierungspflicht bei den Bayerischen Spielbanken eindeutig feststellbar ist, welche Gäste zu welchem Zeitpunkt in den Spielbanken waren. Zudem wird auch festgehalten, wann die Gäste die Spielbank verlassen. Dadurch besteht für die Spielbanken als eine der wenigen Einrichtungen die Möglichkeit, eine eindeutige Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten im Bedarfsfall sicherzustellen.
Zur Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern und rechtlich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat angesiedelt. Ihr Produktangebot umfasst Lotterien, Lose und Casinospiele. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist die Dachmarke der Geschäftsbereiche LOTTO Bayern und SPIELBANKEN Bayern.
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung bietet unter Berücksichtigung des Spielerschutzes die Möglichkeit zum legalen Glücksspiel – auch im Internet. Ihre Erträge kommen über den bayerischen Staatshaushalt vielfältigen gemeinnützigen Bereichen im Freistaat wie Sport, Kultur, Denkmalpflege und sonstigen öffentlichen Bereichen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zu Gute.
Quelle: Staatliche Lotterieverwaltung Bayern - Abteilung Spielbanken