Bigband-Arrangements und zahlreiche Soli sorgen garantiert für einen stimmungsvollen Abend. Die Gastronomie des „rouge et noir“ Spielbankrestaurants rundet das Event perfekt ab. Wie immer ist der Eintritt zu dieser Veranstaltung kostenfrei. Die Teilnahme am Spiel ist ab 21 Jahren erlaubt. Ein Besuch der Spielbank Bad Steben ist aber schon ab 18 Jahren in Begleitung einer Person über 21 Jahren möglich, wenn gewährleistet ist, dass das Spielverbot eingehalten wird. Für den Zutritt in den Spielsaal sowie zu allen Events in der Spielbank ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich. Let’s Swing!
Zur Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern und rechtlich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat angesiedelt. Ihr Produktangebot umfasst Lotterien, Lose und Casinospiele. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist die Dachmarke der Geschäftsbereiche LOTTO Bayern und SPIELBANKEN Bayern.
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung bietet unter Berücksichtigung des Spielerschutzes die Möglichkeit zum legalen Glücksspiel – auch im Internet. Ihre Erträge kommen über den bayerischen Staatshaushalt vielfältigen gemeinnützigen Bereichen im Freistaat wie Sport, Kultur, Denkmalpflege und sonstigen öffentlichen Bereichen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zu Gute.
Quelle: Spielbank Bad Steben