- Informations-Dienstleistungs-Produktangebote
- Anzeigenauftrag
Im Hinblick auf nachstehende Auftraggeber ist der Vertrag über die zeitlich begrenzte Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in digitaler Form (Werbebanner) zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web (WWW) des Internets. - Werbebutton
Im Hinblick auf nachstehende Auftraggeber ist der Vertrag über die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Informationen in digitaler Form innerhalb eines festgelegten Platzierungsbereiches auf den Webseiten von der Internetseiten der ISA–CASINOS zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web (WWW) des Internets. - Textlink
Ist der Vertrag über die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Informationen in digitaler Form innerhalb festgelegter Bereiche der ISA–CASINOS Website zum Zwecke der Verbreitung im WWW des Internets
- Anzeigenauftrag
- Erforderliche Grundlagen
Grundlage eines Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Insertationsjahres erscheinenden Anzeigen. Mit dem Erscheinen der ersten Anzeige tritt die Laufzeit des Vertrages in Kraft. Anzeigenaufträge, Werbebuttons und Textlinks die als solche nicht zu erkennen sind, können von der ISA–CASINOS mit dem Wort Anzeige gekennzeichnet werden. Bei Nichterfüllung eines Auftrages seitens des Auftraggeber (insbesondere wenn erforderliche Informationen und/oder Grafiken nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden) hat dieser unter allen Umständen den vollen Rechnungsbetrag an die ISA–CASINOS zu zahlen. Wurde die Erfüllung durch Gründe verhindert, welche die ISA–CASINOS zu vertreten hat, entfällt die Zahlungspflicht.
Grundlage der Dienstleistung „Werbebanner“, Werbebutton“, „Textlink“ und sonstiger Dienstleistungen sind die die ISA–CASINOS zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen und sonstigen Informationen. Werden die von der ISA–CASINOS benötigten Daten nicht im vertraglich festgelegten Zeitraum übermittelt, entbindet dies den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages.
- Nutzungsrecht
Soweit die ISA–CASINOS für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggeber für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
- Preis/Zahlung
Die von der ISA–CASINOS festgelegten Auftragsspezifikationen bzw. das entsprechende Angebot werden dem Auftraggeber zugesandt. Sie enthalten die verbindlichen Bestimmungen hinsichtlich des Dienstleistungsangebots, der Preise basierend auf der aktuellen Preisliste bzw. einer gesonderten Vereinbarung, der technischen Spezifikationen der Dienstleistungen sowie deren technische Disposition.
Die Kosten für die Herstellung von Werbebannern, Grafikerstellung und Photobearbeitung sind in den Anzeigenpreisen für Werbebannerplazierung nicht enthalten, sofern nicht eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung besteht.
Die Kosten für die An- und Abreise mit KFZ oder Bahn zum Auftraggeber, sowie die Beratungs- bzw. Konzeptionierungskosten vor Ort sowie weitere Zusatzleistungen, sind in den Preisen der jeweiligen Dienstleistungen nicht enthalten.
Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die die ISA–CASINOS nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber trotzdem verpflichtet den vollen Auftragspreis zu bezahlen.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung am Erscheinungstag, spätestens jedoch zum Monatsende erstellt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber – sofern er Vollkaufmann ist – vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich. Sofern der Auftraggeber Nichtkaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10% jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Die ISA–CASINOS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für weitere Tätigkeiten Vorauszahlung verlangen.
- Lieferung/Veröffentlichung
Die Schaltung von Werbebannern, Werbebuttons, und Textlinks erfolgen zu den jeweils vertraglich festgelegten Terminen. Verschiebungen des Erscheinungsdatums aus technischen oder anderen Ursachen behält sich die ISA–CASINOS vor.
Aufträge für die Dienstleistungen „Anzeigenauftrag“ (Werbebanner/Werbebutton) werden ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen des Dienstes der ISA–CASINOS plaziert.
Die ISA–CASINOS behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht besteht auch für den Fall, daß die ISA–CASINOS erst nach Auftragsbestätigung Kenntnis von dem Kollektiv erhält.
- Rechtsvorschriften
Die ISA–CASINOS wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung speichern, worauf hiermit auf § 33 BDSG hingewiesen wird.
Kostenlose Dienstleistungen der ISA–CASINOS enthalten keinen Rechtsanspruch des Auftraggebers auf Dienstleistungen der ISA–CASINOS in jeglicher Form.
Der Ausschluß von Mitbewerbern ist nur nach gesonderter, schriftlicher Absprache möglich.
Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen des Auftraggeber aus dem Auftrag mit der ISA–CASINOS ist nicht zulässig.
- Gewährleistung/Haftung
www.isa-guide.de betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Sollten jedoch die Netzwerkdienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum für den Auftraggeber um diesen Zeitraum.
Der Auftraggeber wird den notwendigen Umfang der Auftragsunterlagen, die technischen Spezifikationen und den Weg, auf dem die Auftragsunterlagen bei der ISA–CASINOS eingereicht werden, sowie den spätestmöglichen Zeitpunkt zu dem die Auftragsunterlagen eingereicht werden müssen, beachten. Die ISA–CASINOS ist nicht verpflichtet, Aufträge zu bearbeiten und zu veröffentlichen, die diesen Bestimmungen nicht genügen.
Sollten bei einem Gewinnspiel der ISA–CASINOS oder ihren Werbepartnern, die Gewinne sponsern, mehrere Gewinner hervorgehen, so entscheidet das Los unter allen beteiligten Teilnehmern. Dieses gilt auch bei technischen Störungen des Internets, bei gleichzeitigen, identischen Einreichungen von Bildern (Screenshots).
Die ISA–CASINOS haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 2.500,- Euro beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ISA–CASINOS im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggeber oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
- Reklamationen
Reklamationen aller Art sind unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Mangels durch den Auftraggeber zu erheben. Im übrigen hat der Auftraggeber höchstens Anspruch auf Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigen- bzw. Auftragsraum, in der Weise, wie der Zweck des Auftrages beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Mangel werden nur in dem Falle übernommen sofern der Mangel nicht behoben werden kann. In dem Falle hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Vertragsdauer
Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Fertigung und Bereitstellung der von der ISA–CASINOS angebotenen Dienstleistungen entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit bzw. Erstellungszeit entsprechend.
Sollte eine Bestimmung dieser Auftraggeberbestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine regelungswidrige Lücke enthalten, so bleibt der Vertrag und die weiteren Bestimmungen dieser Auftraggeberbestimmungen im übrigen wirksam. Die beanstandete oder fehlende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen bzw.einzufügen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
- Besondere Bestimmungen
Der ISA–CASINOS hält sich nach freiem Ermessen vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei Aufträgen die von Vertretern der ISA–CASINOS angenommen werden, steht der ISA–CASINOS das Recht auf Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Weiterhin hat der ISA–CASINOS das Recht, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber, Dritter zu bedienen. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch dann nicht, wenn die innere Einteilung, das Aussehen, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse des Online-Produkts geändert wurden.
- Allgemeines
Für eventuelle Streitkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Pforzheim als vereinbart. Anzuwenden ist das deutsche Recht. Alle dieses Vertragsverhältnisses betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen sowie die entgeltliche Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von www.isa-guide.de.