Mit erst jetzt bekanntgegebenem Urteil vom 15. September 2009 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. Februar 2009 zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Untersagung eines Pokerturniers im April 2008 und das landesweite Verbot zur zukünftigen Veranstaltung entsprechender Pokerturniere durch die Trierer Behörde.